Urteil nach Ausraster

Mann drohte Sozialarbeiterin „Kopf abzuschneiden“

Vorarlberg
19.06.2024 18:25
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein 55-Jähriger ist nach einem Ausraster am Institut für Sozialdienste (ifs) in Vorarlberg zu einer teilbedingten Haftstrafe am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden.

In Handschellen wurde am Mittwoch der Beschuldigte in den Saal 123 am Landesgericht Feldkirch geführt. Einen „gefährlichen Eindruck“ erweckte der 55-Jährige, der seit der Tat am 29. April in Untersuchungshaft sitzt, allerdings nicht. Der Mann ist schwer depressiv, muss täglich Psychopharmaka einnehmen und ist aufgrund seiner Krankheit seit sechs Jahren arbeitsunfähig. Vor Gericht verantworten muss sich der Unbescholtene wegen gefährlicher Drohung.

Angeklagter bekennt sich schuldig
Die Wurzel allen Übels ist in der Tatsache begründet, dass er von seiner Ehefrau getrennt lebt und zu seinen Kindern keinen Kontakt hat. Denn das Jugendamt ist zwischengeschaltet. An besagtem Apriltag steht für den Angeklagten ein Termin beim ifs in Dornbirn an. Weil das Gespräch nicht so verläuft wie erhofft, rastet der 55-Jährige aus: „Ich werde die zuständige Sachbearbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe in Dornbirn und Bregenz töten. Wenn ich sie ausfindig machen sollte, werde ich zu ihr nach Hause fahren und ihr den Kopf abschneiden!“, droht er den beiden Mitarbeiterinnen vor Ort. Der Mann wird daraufhin angezeigt.

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Mein Mandant war damals in einer sehr schlechten Verfassung. Er hatte zwölf Tabletten Psychopharmaka eingenommen.

Verteidigerin Ramsauer-Mitteregger

 „Mein Mandant war damals in einer sehr schlechten Verfassung. Er hatte zwölf Tabletten Psychopharmaka eingenommen“, führt Verteidigerin Lisa Maria Ramsauer-Mitteregger ins Treffen. Unterdessen behauptet der Angeklagte, nicht gewusst zu haben, was er tat. Dennoch bekennt er sich schuldig und sieht sein Fehlverhalten ein.

Der Wunsch der Verteidigung auf Diversion erfüllt sich jedoch nicht. Richter Theo Rümmele spricht den Mann im Sinne der Anklage schuldig und verhängt über ihn sieben Monate Haft, wovon fünf auf Bewährung sind. Da der psychisch Kranke bereits seit sieben Wochen in U-Haft sitzt, kann er in einer Woche das Gefängnis verlassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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