Wenn die Zahlungsaufforderung aus dem Süden wegen eines Verkehrsdeliktes erst nach einer gewissen Zeit eintrifft, muss man nichts überweisen. Zwei wichtige Punkte sind aber unbedingt zu beachten! Zusammen mit einer ÖAMTC-Juristin klärt die „Krone“ auf.
Waren Sie im Vorjahr oder vor noch längerer Zeit mit dem Auto oder Motorrad in Italien und haben erst jetzt per Post eine Strafe für zu schnelles Fahren oder ein anderes Delikt erhalten? Dann sind Sie nicht alleine.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.