Heureka auf gut Deutsch: Pelle und Verschluss zählen zur Füllmenge fertigverpackter Würste mit! Das hat ein Gericht in Münster entschieden, nachdem vorinstanzlich einer Firma der Verkauf ihrer vermeintlich um einige Gramm zu leichten Fleischwaren verboten worden war. Wir erklären, warum es hierbei nicht nur um die (deutsche) Wurst geht, sondern auch bei vielen anderen Produkten der volle Preis für weniger Inhalt rechtens ist.
Es wirkt wie ein neuer Akt im EU-Recht-Theater im Dunstkreis einer längst gekippten Gurken-Krümmungs-Verordnung, hat aber aktuelle Brisanz nicht nur in Deutschland: Bei Kontrollen 2019 hatte das Eichamt beanstandet, dass eine Firma beim Abfüllen ihrer Würste Teile der Verpackung mitrechnet, die nicht essbar seien. Bei Stichproben seien bei zwei Produkten einmal 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig (reine) Wurst bemängelt worden.
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