Vor über zehn Jahren war in Ohlsdorf das Trinkwasser ungenießbar. Lange Zeit war unklar, wer dafür verantwortlich war. Auch die Prozesse zogen sich in die Länge. Nun gibt es zivilrechtlich die ersten Urteile. Die Gemeinde bekam vom Landesgericht Wels rund 630.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Knapp zehn Jahre nach dem Trinkwasser-Desaster in Ohlsdorf gibt es nun die ersten Schuldsprüche im Zivilprozess. Sie sind allerdings noch nicht rechtskräftig, mit Berufungen ist zu rechnen. In erster Instanz hat das Landesgericht Wels jedenfalls der Gemeinde einen Schadenersatz von 632.870,35 Euro zugesprochen.
Wie mehrfach berichtet, musste Ohlsdorf nach der Verunreinigung von anderen Gemeinden das Trinkwasser um rund 3000 Euro monatlich zukaufen. „Das Wichtigste ist, dass es jetzt einmal einen Schuldspruch gibt. Ob wir uns mit der Schadenssumme zufrieden geben, steht derzeit noch nicht fest. Das müssen wir noch mit unserem Anwalt besprechen“, so SP-Ortschefin Ines Mirlacher zur „Krone“. Sie war übrigens 2014 noch nicht im Amt.
Beklagte zahlen Prozesskosten
Ob die beklagten Parteien, der Entsorgungsbetrieb und deren damaliger Geschäftsführer, bis 14. Mai in Berufung gehen, ist auch noch unklar. Sie müssen auch für die Prozesskosten in der Höhe von knapp 71.000 Euro aufkommen.
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