Waffen-Sperrzonen in Österreich sind fix! Künftig drohen Haft oder 3600 Euro Strafe. Die „Krone“ hat die (teils kuriosen) Details.
Mit dem Artikel X im Bundesgesetz werden unter dem sperrigen Titel „Messertrage-Verbotsgesetz“ künftig Stichwaffen quasi aus dem öffentlichen Raum verbannt.
Der „Krone“ wurde der dreiseitige Gesetzestext zugespielt (siehe Faksimile unten):
Hier gilt eine Waffen-Sperrzone
Als Waffen-Sperrzonen gelten künftig: Ortsgebiete, geschlossene bebaute Gebiete außerhalb, Park- und Sportanlagen, Freizeitparks, Veranstaltungen wie Zelt- und Feuerwehrfeste, öffentliche Verkehrsmittel sowie Schulen und Kindergärten.
Auch Messer von Minderjährigen werden beschlagnahmt
Sichergestellte Messer, auch bei Minderjährigen, die noch strafunmündig sind, werden von der Polizei beschlagnahmt, als verfallen erklärt – und sind somit künftig Eigentum des Bundes. Der Strafenkatalog reicht bis zu 3600 Euro Geldbuße bzw. sechs Wochen Freiheitsstrafe!
Mir kann keiner erzählen, dass ich auf öffentlichen Plätzen mit Messern, die als Waffe dienen, bis zu den Zähnen bewaffnet unterwegs sein muss.

ÖVP-Innenminister Gerhard Karner beim „Krone“-Interview zu seinem Vorstoß
Bild: APA/Georg Hochmuth
Das sind die Ausnahmen
Erlaubt bleibt der Transport eines Messers, allerdings nicht griffbereit. Also beim Auto etwa im Kofferraum, nicht in der Mittelkonsole und zu Fuß im Rucksack, Einkaufskorb oder Sackerl.
Weitere Ausnahmen sind für Inhaber von Waffenbesitzkarten, Jäger, gewisse Militärangehörige, Brauchtumspflege, historische Aufzüge, Filmproduktionen oder fürs Jausnen. Auch der Verkauf von Messern auf Märkten und Messen ist weiter erlaubt.
Hier einige wichtige Fragen und Antworten:
Darf ich mit einem „Jausenmesser“ in einem Park ein Picknick machen?
Ja, weil Verzehr von Speisen. Transport in den Park nicht griffbereit, in einem Behältnis (Rucksack).
Darf etwa ein 30-Jähriger mit seinem Säbel im Wiener Ortsgebiet spazieren gehen?
Nein, weil allgemeines Waffenverbot gilt.
Dürfen Jäger Messer im Ortsgebiet tragen?
Ja, weil Jäger Schusswaffen geladen führen dürfen.
Darf ich ein Schweizermesser mit einer Klingenlänge von 55 mm beim Sightseeing in der Hosentasche tragen?
Nein, weil Messertrageverbot im Ortsgebiet – die Klingenlänge ist hierbei nicht relevant.
Darf ich im Wald ein Messer fürs Pilzeschneiden haben?
Ja – Transport in den Wald nicht griffbereit, in einem Behältnis.
Darf ein Elektriker oder Handwerker ein Stanley-Messer im Ortsgebiet tragen?
Ja, weil im Rahmen der Berufsausübung. Nein, in seiner Freizeit am Sonntag!
Ich helfe ehrenamtlich bei Renovierungsarbeiten und transportiere daher ein Stanley-Messer zu Fuß zur Baustelle. Darf ich das?
Ja, hier gilt handwerkliche Tätigkeit.
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