„Krone“ war vor Ort

Reumannplatz am ersten Tag mit Waffenverbotszone

Wien
30.03.2024 16:00

Nach mehreren Messerstechereien mit Verletzten am Reumannplatz in Wien-Favoriten ist jetzt die Waffenverbotszone in Kraft getreten. 

Samstagmorgen. Acht Uhr. Zu diesem Zeitpunkt ist die zweite Waffenverbotszone Wiens am Reumannplatz in Kraft getreten. Wer mit einem Großaufgebot der Polizei gerechnet hat, wurde jedoch enttäuscht. Neben wenigen Spaziergängern und Nachtschwärmern auf dem Nachhauseweg verirrte sich auch nur eine Polizeistreife auf den Platz.

Um 8 Uhr Morgens ist noch wenig los am Reumannplatz
Um 8 Uhr Morgens ist noch wenig los am Reumannplatz(Bild: Martin Jöchl)
40 Tafeln informieren über die neuen Regeln.
40 Tafeln informieren über die neuen Regeln.(Bild: Martin Jöchl)
Das Gebiet erstreckt sich über mehrere Häuserblocks.
Das Gebiet erstreckt sich über mehrere Häuserblocks.(Bild: Martin Jöchl)

Dass die Waffenverbotszone durchaus Sinn macht, zeigte sich in der Nacht auf Samstag einmal mehr. Ums Eck vom Reumannplatz, in der Quellenstraße, wurde ein 29-Jähriger auf dem Heimweg von zwei unbekannten Tätern ausgeraubt. Laut Polizei wurde der Mann gegen 1.45 Uhr von den Tätern angesprochen, als er gerade in sein Wohnhaus gehen wollte. Sie forderten ihn auf, seinen Rucksack zu öffnen, dabei zog einer der beiden eine Faustfeuerwaffe.

Die gesamte Zone im Überblick
Die gesamte Zone im Überblick(Bild: LPD Wien)

Bei Waffenbesitz drohen hohe Bußgelder
Der Vorfall ereignete sich zudem in der jetzigen Verbotszone, denn die umfasst nicht nur den Reumannplatz selbst. Sie reicht vom Hauptbahnhof über Laxenburger Straße – Schröttergasse – Bürgergasse – Reumannplatz und Herndlgasse bis zur Gudrunstraße und von dort über die Sonnwendgasse wieder bis zum Hauptbahnhof. Dutzende Häuserblocks sind betroffen. Rund 40 Tafeln informieren über die Maßnahmen.

Verbot ist vorerst befristet
Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Strafen. Wer mit einer verbotenen Waffe erwischt wird, muss bis zu 1000 Euro Strafe zahlen. Bei Wiederholungstätern kann der Betrag auf bis zu 4600 Euro ansteigen. Vorerst ist das Verbot bis 30. Juni 2024 befristet. 

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