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3500-Euro-Forderung

Auch im Todesfall muss Parkgebühr bezahlt werden

Ombudsfrau
22.02.2024 06:00

Selbst wenn jemand stirbt, muss für ein in der Kurzparkzone abgestelltes Auto in Wien bezahlt werden. Für Witwe Britta S. ist das unverständlich. Die Ombudsfrau und Krone+ haben sich angesehen, ob das Parkometergesetz Gnade kennt.

Knapp 3500 Euro für eine Parkdauer von 1393 Stunden fordert die Stadt nach. Dabei hat Frau S. eigentlich keine andere Chance gehabt. Das Auto des verstorbenen Mannes durfte sie nicht bewegen, solange die Verlassenschaft nicht abgeschlossen war. Und als Erbin muss sie nun für die Kosten geradestehen.

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