Sogenannte "Distributed Denial of Service"-Angriffe, kurz DDoS, erfreuen sich vor allem bei Hacktivisten wie Anonymous großer Beliebtheit, sind sie doch ein recht einfaches Mittel, um Websites bzw. deren Server lahmzulegen. Dafür werden diese mit Anfragen überhäuft, bis sie wegen Überlastung nur noch langsam funktionieren oder ganz zusammenbrechen.
Ausweitung des Demonstrationsrechts auf das Internet
Für Verhoeven sei es verwunderlich, dass ein so fundamentales Recht wie das auf Demonstrationen bislang nicht auf das Internet ausgeweitet worden sei, heißt es in dem Bericht. Da die Zahl der Hacktivismus-Fälle in den kommenden Jahren steigen werde, wäre es vernünftig, darauf mit klaren Regeln und nicht mit Verboten zu reagieren.
Angriffe müssen vorher angekündigt sein
Eine dieser Regeln besagt demnach, dass die DDoS-Angriffe – wie bei Demonstrationen auf der Straße auch – im Vorfeld angekündigt sein müssen, damit sich die Betreiber von Websites darauf vorbereiten können. Unangekündigte Angriffe, die eindeutig kriminelle Absichten verfolgen, sollen indes weiterhin illegal bleiben.
Wer haftet für Schäden durch Ausfälle?
Offen bleibt vorerst allerdings, wer für die Kosten aufkommen soll, die durch einen solchen DDoS-Ausfall entstehen. Wie RT unter Berufung auf eine Studie von NeuStar UltraDNS berichtet, könnte ein einzelner DDoS-Angriff im Jahr Schäden zwischen 10.000 und 20.500 Dollar (umgerechnet rund 8.000 bis 16.000 Euro) verursachen – abhängig davon, wie stark das jeweilige Unternehmen auf seine Web-Angebote angewiesen sei.
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