Nach Wolfssichtung

Tierschützer: „Diese Hysterie muss aufhören“

Vorarlberg
01.02.2024 14:09

Ein Video, das einen Wolf zeigt, der nachts durch Bludenz (Vorarlberg) läuft, hatte am Mittwoch einen Abschussbescheid zur Folge. Dagegen formiert sich nun Widerstand.

Wie unterschiedlich sich ein und derselbe Sachverhalt betrachten lässt, zeigt derzeit der Bludenzer Wolf. Die einen sehen in dem Tier, das nächtens durch das Alpenstädtle gestreift ist und dummerweise (für ihn) dabei gefilmt wurde, ein gefährliches Wildtier, das keinerlei Scheu vor dem Menschen zeigt. Die anderen beurteilen denselben Wolf als ängstliches Wesen, das sich ins Siedlungsgebiet verirrt hat, verzweifelt nach einem Weg in den nächsten Wald sucht und gänzlich harmlos ist. Brisanz erhält die Diskussion natürlich durch den Umstand, dass erstere Haltung von der Landesregierung vertreten wird und diese schon am Tag nach der Sichtung einen Abschussbescheid erlassen hat.

Nun ist der Wolf also Freiwild - und genau das findet Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), verwerflich: „Die Vorarlberger Landesregierung reiht sich mit dieser Entscheidung nahtlos in die Reihe jener Landesregierungen ein, die fortwährend vorsätzlich EU-Recht brechen, um mit Gewalt zu lösen, was mit Hirn viel besser lösbar wäre“, erklärt er dazu.

Experte war nicht für Abschuss
Und er betont, dass sogar der Landes-Wildökologe und Wolfsmanagement-Koordinator Hubert Schatz keinen Anlass für den Abschuss erkennen konnte. Schatz erklärte am Mittwoch, dass davon auszugehen sei, dass das Tier vermutlich das Tal querte, also auf der Durchreise war und dabei in Bludenz vorbeikam. Der Beutegreifer habe keinerlei aggressives und damit besorgniserregendes Verhalten gezeigt. Für Schatz wären „entschiedenere Maßnahmen“ erst dann infrage gekommen, wenn der Wolf sich öfter hätte blicken lassen.

Welcher Wolf ist der Richtige?
Ganz anders wieder tönte es am selben Tag aus der Landwirtschaftskammer. Präsident Josef Moosbrugger erklärte Meister Isegrim nicht nur zur „potenziellen Gefahr“, sondern forderte die Landesregierung explizit auf, eine Entnahme zu ermöglichen. Moosbruggers Wunsch wurde erfüllt. Für Balluch ist der Entnahmebescheid Zeichen einer „Wolfshysterie“. Besser wäre es, kühlen Kopf zu bewahren und rational zu entscheiden.

Fraglich ist nun, wie es überhaupt zur „Entnahme“ kommen könnte, denn das Tier muss ja erst identifiziert werden, ehe er ins Visier genommen werden darf. Soweit der „Krone“ bekannt ist, können sich Wölfe aber in den seltensten Fällen ausweisen.

 Vorarlberg-Krone
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