Hinrichtung bei U-Bahn

Macheten-Mord: Anklage gegen vier Männer

Gericht
02.01.2024 12:43

Monatelang hielt der Wiener Macheten-Mord die österreichischen, aber auch ausländischen Behörden auf Trab. Einem Algerier wurden am Donaukanal ein Unterschenkel und ein Unterarm praktisch abgetrennt. Jetzt brachte die Staatsanwaltschaft Wien gegen vier Landsmänner Anklage ein.

Regelrecht zerstückelt wurde im vergangenen Frühjahr ein Algerier vor der U-Bahn-Station Jägerstraße im 20. Wiener Gemeindebezirk (Brigittenau) aufgefunden. Eine Bluttat, die ganz Österreich schockierte. Ein Verdächtiger wurde bereits vor Ort festgenommen. Schnell wurde klar: Er beging das Verbrechen nicht allein. 

Mit Machete und Messer zerstückelt
Nach monatelangen Ermittlungen, internationalen Haftbefehlen und Festnahmen in Frankreich brachte jetzt die Staatsanwaltschaft Wien Mordanklage gegen vier Beschuldigte ein. Die Männer zwischen 21 und 29 Jahren sollen den 32-Jährigen „mit einer Machete und einem Messer angegriffen und vorsätzlich getötet haben“, schreibt die Anklagebehörde in einer Aussendung.

In der Nacht des 19. April 2023 sollen die nun angeklagten Algerier in einem Hinterhalt auf ihr Opfer losgegangen sein. Ihm waren durch die Hiebe ein Unterschenkel und ein Unterarm praktisch abgetrennt worden. Wenige Tage später starb der Mann im Spital aufgrund des Blutverlustes. Die Tatwaffe - eine Machete - wurde von einer Hundebesitzerin zufällig in einem Gebüsch am Donaukanal gefunden.

„Massiv konfliktbehaftete Bekanntschaft“
Das Motiv, das die Staatsanwaltschaft nennt: „Die vier Männer und ihr Opfer pflegten eine längere Bekanntschaft, die massiv konfliktbehaftet war.“ Bei dem Opfer handelte es sich um einen polizeibekannten Drogendealer. Auch die Angeklagten kämen aus diesem Milieu.

Die eingebrachte Anklageschrift ist noch nicht rechtswirksam - die vier Männer haben nun 14 Tage Zeit, Einspruch bei Gericht zu erheben. Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, droht drei von ihnen bis zu lebenslanger Haft. Einer der Algerier war beim Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt, könnte also nur zu bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

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