Bürger fühlen sich im Nachrichtenblatt einer weststeirischen Gemeinde vom Ortschef „an den Pranger gestellt“. Dieser versteht die Aufregung nicht. Rechtlich ist die Sache aber durchaus heikel.
Dass Bürgermeister in Gemeindezeitungen über aktuelle Bauverhandlungen und ähnliches berichten, ist gang und gäbe. Nach dem Empfinden einiger Bewohner der weststeirischen Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld geht ihr Ortschef dabei aber zu weit.
Wo jeder jeden kennt ...
„Bürger, die zu diversen Themen etwas beeinspruchen, werden in der Gemeindezeitung ,an den Pranger gestellt’ und sollen so mundtot gemacht werden“, schreibt ein Krottendorfer der „Krone“. Konkretes Beispiel aus den aktuellen Gemeindenachrichten: Der Bürgermeister berichtet, dass für ein geplantes öffentliches Bauprojekt kein positiver Bescheid ausgestellt werden könne, weil ein Anrainer Einspruch erhoben habe. Diesen nennt er zwar nur mit Initialen - in einer relativ kleinen Gemeinde dürfte der Schluss auf die Identität aber nicht allzu schwer fallen.
Jurist äußerst Bedenken
Wie sieht die Sache rechtlich aus? „Ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz kommt nur auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung in Betracht. Aus meiner Sicht ist in diesem Fall keine gesetzliche Grundlage gegeben, derart erkennbar über die Personen zu berichten“, sagt Rainer Lassl, Anwalt für Datenschutz in Graz. Betroffene könnten sich ihm zufolge an die Datenschutzbehörde wenden.
Der Krottendorfer Bürgermeister Johann Feichter (ÖVP) versteht die Aufregung nicht. Ihn persönlich hätten diesbezüglich auch noch keine Beschwerden erreicht: „Die Bürger sollen wissen, wie wir uns bemühen, Dinge für die Bevölkerung umzusetzen und mit welchen Problemen wir dabei zu kämpfen haben.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.