Gewerkschaft verärgert

„Mit seinen Leuten muss man anständig umgehen“

Oberösterreich
03.11.2023 09:00

Die nächste Kündigungswelle bei Steyr Automotive ist im Anrollen. Wäre das nicht schon bitter genug, sollen die Mitarbeiter, die jetzt beim Fahrzeughersteller gehen müssen, auch beim Sozialplan leer ausgehen. Die Gewerkschaft akzeptiert das nicht.

Für den Umstieg von MAN in einen schlechter dotierten Vertrag bei Steyr Automotive hatte Sigi Wolf eine Übertrittsprämie von bis zu 10.000 Euro pro Mitarbeiter ausgelobt.

Für jene Beschäftigten, die gehen wollen oder müssen, wurde ein Sozialplan geschnürt, damit trotz des Abschieds des Lkw-Konzerns keiner der Beschäftigten unter die Räder kommt! So weit, so gut, dachte man, als im September 2021 schließlich der Eigentümerwechsel bei Steyr Automotive endgültig vollzogen wurde.

Neue Kündigungswelle ist im Anrollen
Gut abgesichert wähnten die Betriebsräte und Gewerkschaften nach der abgeschlossenen Vereinbarung die Mitarbeiter im früheren MAN-Werk. Mittlerweile ist die Belegschaft von etwa 2300 auf rund 1400 Beschäftigte geschrumpft - und eine neue Kündigungswelle ist im Anrollen, diesmal vor allem bei den Angestellten.

Doch: Mitarbeiter, die jetzt gehen müssen, sollen auf einen Sozialplan verzichten, weil für diesen kein Geld mehr da sei. „Das verstehen wir überhaupt nicht“, ärgert sich Gewerkschafter Wolfgang Gerstmayer. „Auch wenn bei Abschluss des Sozialplans die Annahme war, dass er für 620 Mitarbeiter gilt, ist der Sozialplan bis 31. Mai 2024 aufrecht“, so der GPA-Vertreter.

„Viel Beratungsbedarf“
Dass die Situation aufgrund der Insolvenz des schwedischen E-Lkw-Start-ups Volta und der damit verbundenen Unsicherheit, wie es mit dem Großauftrag weitergeht, zusätzlich verschärft wurde, kann Gerstmayer nachvollziehen: „Trotzdem muss man mit seinen Leuten anständig umgehen.“ Die Betriebsräte im Werk seien derzeit besonders gefragt: „Es gibt viel Beratungsbedarf.“

Drei Fragen zum Sozialplan

  • Wann kommt ein Sozialplan zum Zug? Wenn eine Betriebsänderung ansteht, die wesentliche Nachteile für erhebliche Teile der Belegschaft mit sich bringt. Der Betriebsrat kann die nachteiligen Folgen mit einer Betriebsvereinbarung (Sozialplan) beseitigen oder mildern.
  • Was versteht man unter einer Betriebsänderung? Das kann die Einschränkung oder Stilllegung des Betriebs oder Teilen davon sein. Auch eine erhebliche Personalreduktion, die Verlegung von Teilen oder vom ganzen Betrieb gehören dazu.
  • Was kann im Sozialplan fixiert sein? Freiwillige Abfertigungen, Überbrückungshilfen, Ersatz von Umschulungs- und Ausbildungskosten, die Gründung einer Stiftung.

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