Apple hatte Anfang Februar auf Betreiben von Motorola für rund einen Tag den Online-Verkauf einiger iPhone- und iPad-Modelle einstellen müssen, nachdem das Landgericht Mannheim in einem Urteil vom Dezember die Verletzung eines Motorola-Patents für den Datenfunkstandard GPRS festgestellt hatte. Das Oberlandesgericht setzte den Verkaufsstopp dann angesichts von Apples Berufung zunächst vorläufig aus.
Apple kommt jetzt zugute, dass das betroffene Motorola-Patent zum Grundstock von GPRS gehört. Für solche Patente, ohne die ein Standard prinzipiell nicht umgesetzt werden kann, gelten besondere Regeln. Unter anderem muss ein Inhaber sie zu fairen Konditionen lizenzieren und darf die Lizenznehmer nicht durch unterschiedliche Lizenzgebühren diskriminieren. Außerdem kann sich ein Unternehmen, dem die Verletzung eines solchen Patents vorgeworfen wird, mit dem sogenannten "kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand" schützen. Er greift in Deutschland, wenn man dem Patentinhaber ein verbindliches Vertragsangebot gemacht hat.
Apple besserte Vertragsangebot nach
Der Mitteilung des Oberlandesgerichts zufolge hat Apple nach dem Urteil des Landgerichts Motorola ein nachgebessertes Vertragsangebot unterbreitet. Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Mobilfunkbranche beobachtet, sieht die Karlsruher Entscheidung als einen großen Erfolg für Apple, der auch auf weitere Verfahren durchschlagen dürfte. Mit der Entscheidung in Karlsruhe werde vielleicht sogar der Sinn der Übernahme von Motorola Mobility durch Google mit einem Kaufpreis von 12,5 Milliarden Dollar (9,34 Milliarden Euro) infrage gestellt - noch bevor die Übernahme formal abgeschlossen sei, schreibt Müller.
Apple wirft Motorola einen Missbrauch der sogenannten standard-essentiellen Patente vor und zog deswegen unter anderem mit einer Beschwerde vor die EU-Kommission in Brüssel. Der Streit um das GPRS-Patent ist Teil eines weltweiten Konflikts, bei dem sich Motorola und Apple gegenseitig Ideenklau vorwerfen.
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