Zweiter toter Welpe

Malteser-Hündchen „Teddy“ zu Tode misshandelt

Gericht
27.09.2023 06:00

Zwei kleine Welpen starben bei einem 33-Jährigen zu Hause. Und das innerhalb weniger Wochen. Wegen des Todes einer der kleinen Malteser-Hunde sitzt er nun auf der Anklagebank. Neben einer Geldstrafe wird er auch zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Erst ein paar Wochen war der Malteser-Welpe „Teddy“ alt, als ihn sein Besitzer blutend und mit Schaum vor dem Mund in seinem Körbchen gefunden haben will. Vier Tage davor sei der Hund über die Stiegen im Wohnhaus des 33-Jährigen gestolpert, hätte sich den Kopf am Geländer gestoßen.

„Ähnliche Verletzungen wie bei Schüttelbaby“
Doch die Verletzungen, die das Tier bei der Obduktion aufwies, passen nicht zu dieser Schilderung. Es wurden mehrere Rippenbrüche, eine Lungen- und Schädelblutung gefunden. „Das sind ähnliche Verletzungen, die auch bei Schüttelbabys auftreten“, stellt ein Veterinärmediziner im Wiener Landesgericht fest.

Die frischen Frakturen und inneren Blutungen seien bei einem Wiederbelebungsversuch entstanden, beharrt der Angeklagte. Doch das passe nicht zusammen. Die Staatsanwältin bringt auf den Punkt: „Sollte das so gewesen sein, blieben keine Verletzungen mehr übrig, die eine Wiederbelebung rechtfertigen würden.“ Es stünde fest, dass der Mann dem Hündchen Gewalt zugeführt haben muss - in welcher Form auch immer.

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Es ist schon ein komischer Zufall, dass bei Ihnen zwei Malteser-Welpen innerhalb weniger Wochen sterben.

Richterin im Tierquälerei-Prozess

Auch „Milo“ starb unter seiner Obhut
„Teddy“ war nicht der erste Welpe des Angeklagten. „Es ist schon ein komischer Zufall, dass bei Ihnen zwei Malteser-Welpen innerhalb weniger Wochen sterben“, stellt die Richterin skeptisch fest. Ein Monat davor nahm er sich nämlich „Milo“ - der nur kurz lebte. Das sei jedoch nicht Gegenstand der Anklage wegen Tierquälerei.

Was genau mit seinem zweiten Welpen passiert ist, könne sich der Angeklagte nicht erklären: „Ich habe ihn selbstverständlich nicht misshandelt. Er sollte eine Überraschung für meine Familie sein.“ Doch die bekam das kleine Tier nie zu Gesicht, es lebte schließlich bloß acht Tage bei dem 33-Jährigen. 

Bedingte Haftstrafe für „Welpen-Töter“
Ein Gutachten deutet aber sehr wohl auf eine Gewalteinwirkung hin. Der Sachverständige vor Gericht: „Wenn ich das so sehe, würde ich schon sagen, dass dieser Hund zu Tode misshandelt wurde.“ Dem folgt die Richterin: „Ich glaube, dass sie einfach überfordert waren und vor ihrer Familie nicht als der böse Welpen-Töter dastehen wollten.“ Der Angeklagte fasst vier Monate bedingt und eine Geldstrafe über 940 Euro aus - nicht rechtskräftig. 

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