Dreieinhalb Jahre nach dem Stahlseil-Unglück auf dem Goldeck in Kärnten starten demnächst Prozesse: Bergbahnen wollen ebenso Schadenersatz von der Republik wie die Angehörigen des getöteten Mitarbeiters.
Im April 2019 geschah das Unglück: Mitarbeiter der Bergbahnen waren im Spannwerk der Mittelstation mit Wartungsarbeiten beschäftigt. Konkret wurde das Tragseil zur Entlastung zentimeterweise zwischen Spannböcken gelockert - doch die Böcke wurden aus der Verankerung gerissen, das Stahlseil schnellte hoch und tötete einen Mann. Was könnte so eine Kraft verursacht haben?
Der Verdacht fiel rasch auf eine Herkules-Transportmaschine des Bundesheeres, die von Zeugen über dem Goldeck beobachtet worden war. Die C-130 hätte Verwirbelungen verursachen und das Stahlseil aus der Führung gerissen haben können.
Ein flugtechnischer Sachverständiger hält einen Überflug über das Tragseil der Goldeck-Bergbahn für unwahrscheinlich und nicht beweisbar.
Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt
Kläger: Gutachten falsch
Doch diese Theorie wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt im Vorjahr, wie berichtet, verworfen. Das wollen aber weder die Goldeck-Bergbahnen noch die Familie des Opfers hinnehmen. Sie gehen davon aus, dass das Gutachten falsch sei - unter anderem wird in diesem ja ein Überflug auch deswegen ausgeschlossen, weil sich Zeugen bei Distanzen am Himmel oft irren würden und die Herkules am Radar von Villach erfasst worden war, nicht am Goldeck.
Bergbahnen wie Hinterbliebene des Getöteten haben nun Schadenersatzklagen gegen das Bundesheer eingebracht; beide Verfahren hätten bereits am 14. Oktober bei Richterin Sarah Ritzmaier am Landesgericht Klagenfurt starten sollen, wurden aber auf Ende November verlegt.












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