Aufregung um ÖBB

Rauswurf aus vollem Zug? So ist‘s geregelt

Österreich
30.05.2022 20:56

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht von überfüllten Zügen und abgewiesenen Fahrgästen die Rede ist. Es gibt rechtliche Auswege aus dem Dilemma.

Nerven sparen? Bahn fahren! Dieser Werbeslogan war einmal. Ob es so auch wieder werden wird? Derzeit kostet Bahnfahren nämlich viele Nerven. Neben Geld. Nahezu täglich berichten Fahrgäste über Zugverweise. Aber nicht, weil sie sich danebenbenehmen, sondern weil die Züge überfüllt sind. Die ÖBB dachten, mit der Sitzplatzreservierungspflicht die Situation entschärfen zu können. Nur - es gibt noch immer (zu) viele Züge, für die man gar keinen Sitzplatz reservieren kann!

Rechte und Pflichten auf beiden Seiten
Am vergangenen langen Wochenende musste in Linz die Polizei einschreiten, weil sich Fahrgäste mit gültigen Tickets weigerten, auszusteigen. Kommendes Wochenende ist Pfingsten - und man darf davon ausgehen, dass wieder Bahn gefahren wird. Zuhauf.

Doch wie ist die rechtliche Situation? Wer darf mir sagen, dass ich den Zug verlassen muss? Nach welchen Kriterien wird entschieden? Was habe ich für Rechte, wenn ich dadurch einen Anschluss verpasse? In Österreich gilt das Motto des „freien Zuges“. Mit dem Kauf eines Tickets wird ein Beförderungsvertrag mit dem Bahnunternehmen geschlossen - mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten.

Zugbegleiter als oberster Chef
Bei den ÖBB gibt es „Allgemeintickets“ mit einer Gültigkeitsdauer von einem bis zwei Tagen. Und zugsgebundene Fahrkarten - man muss am bestimmten Tag zur bestimmten Zeit genau diese Verbindung in Anspruch nehmen. Die Waggons sind auf eine gewisse Personenanzahl zugelassen, sowohl an Sitz-, aber auch an Stehplätzen. Der Zugbegleiter ist der „oberste Chef“ - seinen Anordnungen muss Folge geleistet werden, das regelt das Eisenbahngesetz. Und: Er allein entscheidet, ob ein Zug überfüllt ist oder nicht!

Fahrgastentschädigung bei Rauswurf?
So kam es, dass eine Frau mit zwei kleinen Kindern den Zug am Weg von Graz nach Vorarlberg verlassen musste! Die reservierten Zugplätze waren irrtümlich doppelt gebucht gewesen. Die Fahrt verlängerte sich so um gute drei Stunden. Damit allerdings hat die Frau gute Chancen auf die ihr zustehende „Fahrgastentschädigung“. Laut EU-Recht greift diese ab einer Stunde Verspätung.

Noch nicht ausjudiziert sind Nebenkosten nach Zugverweis wegen Überfüllung, wie etwa notwendige Taxifahrten oder Übernachtungen. Klingt nach Arbeit für Gerichte ...

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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