Wiener gab nicht auf

Sieg vor Gericht nach Strafzettel beim Auto-Laden

Wohnen & Verkehr
12.04.2022 16:00

Hybrid-Autofahrer Wolf-Dieter M. zog wegen eines Strafzettels vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht zu gesprochen. Wie berichtet, hatte er 88 Euro Strafe kassiert, weil er seinen umweltfreundlichen Wagen aufladen wollte, es bei der Ladestation aber ein technisches Gebrechen gab.

„Krone“-Leser erinnern sich: Der Wiener Umweltfreund Wolf-Dieter M. (62) kassierte im September des Vorjahres 78 Euro Strafe. Warum? Weil der Selbstständige seinen Plug-in-Hybrid-Wagen bei der S-Bahn-Station Wien-Gersthof aufgeladen und ein Parksheriff ihm einen Strafzettel dafür verpasst hatte - obwohl der Standplatz als Ladestation eines Energie-Anbieters ausgewiesen ist!

Der 62-Jährige wollte das aber nicht so hinnehmen und legte Einspruch ein. Doch anstatt die Strafe zurückzuziehen, bekam er zehn Euro wegen des Einspruchs obendrauf aufgebrummt. Die Begründung der Behörde: „Die Ladezeit wurde überschritten, weil ein rotes Licht bei der Station geleuchtet hat!“ Dabei handelte es sich aber nachgewiesener Weise um einen technischen Defekt des Anbieters.

Urteil kam mit der Post
„Diese Willkür wollte ich so nicht hinnehmen. Es ging mir nicht um die 88 Euro, sondern um das Prinzip und weil ich im Recht bin“, sagte der M. im Gespräch mit der „Krone“. Daraufhin zog der Wiener vor das Verwaltungsgericht. Am 7. März erging das schriftliche Urteil, welches M. unlängst per Post zugeschickt wurde.

Und siehe da: „Das Verwaltungsgericht Wien hat (…) über die Beschwerde (…) gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 (…) zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis behoben. II. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten. III. Gegen diese Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (…) unzulässig.“ 

„Diese Entscheidung ist sicher als Präzedenzfall richtungsweisend“, freut sich der 62-Jährige über das zwölfseitige Urteil, welches ihm offiziell Recht zuspricht und die gesamte Strafe somit hinfällig ist!

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