„Herzliche Gratulation an die amtierende Landesregierung, deren Bürgernähe und Hausverstand bis ins Grab reicht“, schreibt Neubauer: „So können sogar Verstorbene noch zu einem ausgeglichenen Landesbudget beitragen. Einfach genial!“ Seiner Empörung wollte er „in einem letzten Aufbäumen“ in einem kurzen Leserbrief an die „Krone“ Ausdruck geben. Wir finden den Fall aber einen Bericht wert. Kurz gesagt: Dadurch, dass die Eltern aus dem Haus in Langholzfeld, Pasching, „herausgestorben“ sind und es somit ab Jahresende 2018 leer stand, entstand sogleich die Pflicht zur Ablieferung der pauschalierten Ortstaxe, der sogenannten (landesweiten!) Freizeitwohnungsabgabe, in diesem Fall 108 € für das Jahr 2019.
„Abgabeschulden“ übernehmen
Der Sohn war aber erst mit Einantwortungsbeschluss vom 13. Juni 2019 als Erbe Eigentümer des Hauses geworden, wo er einen Zweitwohnsitz angemeldet hatte. Erst ab diesem Datum wollte Neubauer daher die Freizeitwohnungsabgabe zahlen; die Gemeinde teilte ihm aber (mehrmals, zuletzt am 16.8.2021) mit, er habe „auch die Abgabenschulden des Erblassers zu übernehmen“. „Abgabenschulden“, die allerdings erst mit dem Tod der Mutter durch das Faktum des Leerstehens des Hauses überhaupt entstehen konnten. Die Gemeinde fordert also – über den Erben – nachträglich Abgaben von einer Verstorbenen, die erst ab ihrem Tod fällig wurden
„Ich und mein Team können Ihren Unmut verstehen“, schrieb Paschings Bürgermeister Peter Mair (SPÖ) zwischendurch an Herrn Neubauer. Zur „Krone“ sagte er, dass die Gemeinde diese Abgabe für das Land einheben und zu 95 Prozent abliefern müsse, wenn der Steuerpflichtige das nicht von selber tue. Da könne die Gemeinde nichts daran ändern.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.