Bereits 522 von etwa 700 Wiener Schulen sind teilgesperrt. In den Bundesländern startete nun auch der Unterricht. Zu Schulschließungen soll es aber definitiv nicht mehr kommen.
Der Schulstart im Osten des Landes verhieß zumindest in Wien nichts Gutes: 603 Klassen sind in Quarantäne. Seit Donnerstag gilt nun die verkürzte Quarantänezeit mit Freitesten ab dem fünften Tag. Dennoch sind schon 522 von den etwa 700 Wiener Schulen damit betroffen.
Bildungsministerium beruhigt
„Es gibt über 10.000 Klassen in Wien, und es ist meist nur eine Klasse pro Standort betroffen“, beruhigt der Generalsekretär des Bildungsministeriums, Martin Netzer. „Daher bin ich mir sicher, dass sich komplette Schulschließungen definitiv vermeiden lassen werden.“ Prognosen seien zwar schwierig, er sei aber überzeugt, dass die Kurve bald abflachen würde.
So kritisch wie in Wien ist die Lage in den anderen Bundesländern derzeit nicht. Laut Bildungsministerium sind in Niederösterreich 94 Klassen in Quarantäne, in Salzburg lediglich eine. Aus dem Rest Österreichs sind noch gar keine Fälle bekannt. Ein ähnliches Bild zeigt auch der erste landesweite Durchgang beim Testprogramm „Alles spült“ diese Woche. Insgesamt gab es 411 positive Ergebnisse, davon hatte Wien 134, gefolgt von Oberösterreich (80) und Niederösterreich (77). Die wenigsten gab es in Vorarlberg (5) und Kärnten (6).
Schnelleres Handeln bei Absonderungsbescheiden gefordert
„Alles spült“ kommt in Wien jedoch nur in den Volksschulen zum Zug. Ab der Unterstufe wird mit dem Programm „Alles gurgelt“ getestet, meist ohne Kontrolle zu Hause. Ein Umstand, den Netzer kritisiert: „Gestern wurden bei 150.000 Schülern nur 50.000 Testkits eingeschickt. Es braucht offenbar ein niederschwelligeres System.“
Der Generalsekretär betont, wie wichtig das Impfen sei. „Daher bin ich auch dafür, dass nach der dreiwöchigen Sicherheitsphase jene Schüler, die geimpft oder genesen sind, nicht mehr an der Schule testen müssen, lediglich freiwillig“, betont er. Zudem fordert Netzer ein schnelleres Handeln der Gesundheitsbehörden bei Absonderungsbescheiden.
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