Nach Tarifänderung

Verfahren gegen Sparfon und Primacall eingeleitet

Web
01.04.2021 06:01

Die beiden Mobilfunkanbieter sparfon und primacall bekommen es mit der Telekombehörde RTR zu tun. Die Anbieter haben die Tarifbestimmungen geändert, ohne die Kundinnen und Kunden wie gesetzlich vorgeschrieben zu informieren. Die RTR hat daher gegen die beiden Firmen ein Aufsichtsverfahren eingeleitet. Dabei könnte sparfon und primacall aufgetragen werden, den betroffenen Kunden die zu viel bezahlten Entgelte zurückzuerstatten.

Ende vergangenen Jahres habe man davon Kenntnis erlangt, dass die beiden Anbieter Entgeltbestimmungen bei ihren Produkten zum Nachteil der Kundinnen und Kunden abgeändert hätten, teilte die Telekombehörde mit. Beide Unternehmen wendeten diese Bestimmungen seither an, ohne der gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigepflicht nachgekommen zu sein. Auch die Informationspflichten gegenüber den seien „offenbar gröblich vernachlässigt“ worden!

Bei einer „Verschlechterung“ der Entgeltbestimmungen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kunden ihre Verträge kostenlos kündigen können. Anbieter müssen in diesen Fällen über die Möglichkeit des außerordentlichen Kündigungsrechts informieren. Weder sparfon noch primacall scheinen dieser Informationsverpflichtung laut RTR nachgekommen zu sein.

„Beide Unternehmen signalisierten zwar nach erster Aufforderung, diese Verpflichtungen nachzuholen, leisteten aber bis zuletzt dieser Ankündigung nicht ausreichend Folge“, hieß es.

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