„Das geht so nicht“

Arbeitgeber dürfen keinen Urlaubsvorgriff anordnen

Reisen & Urlaub
08.04.2020 12:05

Die Gewerkschaft GPA-djp kritisiert, dass nun einige Arbeitgeber einen Vorgriff auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres oder den Aufbau von Minusstunden anordnen würden. Das habe man in Beratungen von Arbeitnehmern festgestellt: „Das geht so nicht.“

Vereinbarungen zu Urlaub oder Minusstunden seien grundsätzlich möglich, so die Bundesvorsitzende Barbara Treiber. Dass Arbeitgeber diese einseitig anordnen oder Mitarbeitern mit Kündigung drohten, sollten diese eine Vereinbarung nicht unterschreiben, sei aber rechtlich definitiv unzulässig: „Das geht so nicht.“

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Unverschämte Arbeitgeber nehmen die Verunsicherung rund um Corona zum Anlass, um ihren Beschäftigten einen Bären aufzubinden.

GPA-Bundesvorsitzende Barbara Teiber

Urlaubsabbau im Einvernehmen sei möglich, ein angeordneter Urlaubsvorgriff nicht. Arbeitnehmer könnten sich darüber bei der Gewerkschaft informieren, auch Nicht-Mitglieder bekämen eine Erstberatung.

„Unverschämte Arbeitgeber nehmen die Verunsicherung rund um Corona zum Anlass, um ihren Beschäftigten einen Bären aufzubinden“, warnt Teiber.

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