Kaum Antworten

Prozess Schrems gegen Facebook startet chaotisch

Web
13.02.2020 11:34

Einen chaotischen Start hat die Fortsetzung des Zivilprozesses von Datenschützer Maximilian Schrems gegen Facebook am Donnerstag hingelegt. Dabei wollte die Richterin von der als Zeugin geladenen Vertreterin des Social-Media-Konzerns wissen, welche bei Drittanbietern erhobenen Daten gespeichert werden und wo man dies einsehen kann. Erst nach langen Diskussionen gab es Antworten, allerdings wenig konkrete.

Sofortige eindeutige Aussagen gab es nur auf die Frage, ob Facebook Daten von Gesichtserkennungs-Software speichert: Dies geschehe nicht, sagten die Rechtsvertreter des Unternehmens. Schwieriger wurde es bei der Frage, ob Facebook über Cookies auf anderen Websites erhobene Daten speichert und wofür diese verwendet werden. Diese würden für „Personalisierung“, etwa Veranstaltungsvorschläge, behalten, aber nicht zum Zweck der Werbung, hieß es nach längerem Nachhaken.

Längere Diskussionen folgten auch auf die Frage, wo man die über Drittanbieter gespeicherten Daten einsehen kann und ob die Möglichkeit zur Löschung besteht. Dabei verwiesen die Facebook-Juristen auf ein nur wenige Monate altes, „absolut marktführendes Tool“ mit dem Namen „Off-Facebook-Activity“. Damit könne man auch „gewisse“ Daten vom Konto loslösen, diese seien dann nicht mehr mit Name und E-Mail-Adresse verknüpft.

Unmut auf Klägerseite
Dass Facebook laut eigener Auskunft nicht über alle gespeicherten Nutzerdaten Auskunft gibt, sondern nur über jene, die für den Nutzer „relevant“ seien, sorgte während der Verhandlung für Unmut auf der Klägerseite. Manches sei außerdem technisch nur schwer zu bewerkstelligen oder ein wirtschaftlich unverhältnismäßiger Aufwand. Die Klägerseite brachte ins Rennen, dass dadurch Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht eingehalten würden.

Facebook versuchte zu Verhandlungsbeginn auch, den Spieß umzudrehen. Schrems wurden Einschüchterungsversuche gegenüber der geladenen Zeugin, Privacy Policy Director Cecilia Álvarez, auf Twitter vorgeworfen. Der Datenschutzaktivist habe dies zu unterlassen, wurde auf Druck der Beklagten zu Protokoll gegeben.

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