11.09.2019 13:14 |

Abnahme wurde verfügt

Jahr nach Waris‘ Tod: Verurteilte mit Hund Gassi

Vor einem Jahr starb der 17 Monate alte Waris aus Wien, nachdem er von einem Rottweiler angegriffen worden war. Die Geschichte erschüttert das Land noch immer - vor allem weil die Besitzerin, die im März dieses Jahres nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt wurde, zum Zeitpunkt des dramatischen Vorfalls betrunken war und es nicht geschafft hatte, das angreifende Tier von dem Kind wegzuziehen. Der Frau wurde auch ein Hundehalteverbot auferlegt, an das sie sich aber offenbar nicht hält: Sie wurde mehrmals gesehen, wie sie mit einem neuen Hund Gassi ging. Die Abnahme des Hundes wurde verfügt.

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Am Montagabend wurde die ehemalige Besitzerin des Rottweilers, der den 17 Monate alten Waris so schwer verletzte, dass er zweieinhalb Wochen nach dem Angriff im Spital starb, nach krone.at-Informationen zum wiederholten Male mit einem schwarzen Hund beim Gassigehen gesehen. Ein Anrainer rief daraufhin die Polizei.

Gegen Frau besteht aufrechtes Hundehalteverbot
Bei der Polizei bestätigte man, dass eine Anzeige nach dem Wiener Tierhaltegesetz gelegt wurde, konnte aus Datenschutzgründen aber nicht bestätigen, dass es sich bei der Angezeigten um jene Frau handelt, die im März wegen des tödlichen Hundebisses nicht rechtskräftig zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt wurde. Gegen die nun Angezeigte besteht jedenfalls ein aufrechtes Hundehalteverbot - das auch jeglichen Umgang mit Hunden einschließt.

Abnahme hängt davon ab, ob Frau und Hund in selber Wohnung leben
Die Frau habe bei der Amtshandlung angegeben, dass es sich bei dem Hund nicht um ihren, sondern um das Tier ihres Lebensgefährten handelt, der nun ebenfalls mit einer Anzeige rechnen muss, wenn sich das als wahr erweist. Da der Frau jeglicher Umgang mit Hunden verboten ist, wurde von der Sicherheitsbehörde die Abnahme des Hundes verfügt. Ob diese tatsächlich vollzogen wird, hängt laut dem Sprecher der Polizei davon ab, ob der Hund mit der Frau im selben Haushalt wohnt. Ist dies der Fall, wird er abgenommen, auch wenn er dem Lebensgefährten gehört.

Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) zeigte sich empört und sprach gegenüber dem ORF von einer möglichen Strafe in Höhe von bis zu 20.000 Euro. Auch dem Besitzer des Tieres drohe eine entsprechende Pönale. Der städtische Veterinärdienst sei außerdem angewiesen worden, die Frau noch öfter hinsichtlich der Einhaltung von Auflagen zu kontrollieren als bisher, hieß es.

Rottweiler riss sich von Leine los und ging auf Kleinkind los
Der kleine Waris war an dem verhängnisvollen Abend am 10. September 2018 mit seinen Großeltern in der Ziegelhofstraße unterwegs gewesen, als sich der Rottweiler der Nachbarin von der Leine riss, auf das Kind zustürmte und es attackierte. Der Großvater riss das Maul des Hundes namens „Joy“ auf und befreite so seinen Enkel. Der kleine Bub hatte jedoch bereits lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten und starb Ende September im Donauspital. Der Hund wurde eingeschläfert, die Besitzerin im März zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Sie beruft gegen das Urteil.

„Wie kann man so tun, als wäre nichts passiert?“
Der Vater des kleinen Waris kann das Verhalten der Frau nicht verstehen, wie er gegenüber „Heute“ sagte: „Wie kann man einer Familie das Liebste auf der Welt nehmen, seine Strafe bei Gericht nicht akzeptieren und dann so, als wäre nichts passiert, mit einem Hund durch die Gegend spazieren?“ Die Anwältin der Opferfamilie, Astrid Wagner, sagte demnach: „Meine Klienten und ihre Nachbarn fühlen sich nicht mehr sicher. Sie wollen, dass diese Frau endlich von der Genossenschaft delogiert wird.“

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