Vom Mechaniker, Dachdecker und Tischler über Kellner bis zur Friseurin - für viele Lehrlinge beginnt nun die „heiße“ Phase. Die Ausbildung dauert meist drei Jahre. Wichtig: Nur ein in der offiziellen Liste angeführter Beruf gilt als gesetzlich anerkannt und kann im Rahmen eines Lehrverhältnisses erlernt werden.
Die Arbeitsbedingungen für Lehrlinge sind gesetzlich genau festgelegt. „Vorsicht geboten ist bei der Arbeitszeit. Überstunden sind für unter 18-Jährige tabu“, erklärt Arbeiterkammer-Experte Michael Szöke. Er rät, die Arbeitszeit exakt zu dokumentieren. Jugendliche dürfen nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche ihren Job erledigen. Ausnahmen seien jedoch möglich, heißt es. Zudem kann in der Probezeit, den ersten drei Monaten, immer und ohne Begründung das Lehrverhältnis beendet werden. Eine Art Belohnung für Lehrbetriebe schlägt AK-Präsident Gerhard Michalitsch vor.
Der Berufsausbildungsfonds soll demnach einen finanziellen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Unternehmen schaffen. Jene Firmen, die nichts in den Nachwuchs investieren, sollen einzahlen. Von dem Geld sollen Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, profitieren.
Karl Grammer, Kronen Zeitung
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