Nach dem brisanten Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol - ein Bauer soll fast eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen - kündigt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gesetzliche Nachschärfungen an: „Der tragische Zwischenfall soll nicht dazu führen, dass das grundsätzlich gute Miteinander zwischen Touristen und der Landwirtschaft auf Almen gefährdet ist.“
Das erstinstanzliche Urteil, das in der Tiroler Landwirtschaft und weit darüber hinaus zu massiver Verunsicherung geführt hat, wollte der Kanzler im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Mittwoch nicht kommentieren. Man sei aber dafür verantwortlich, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. „Das ist im Interesse aller in einem Tourismusland“, so Kurz.
Moser und Köstinger sollen Vorschlag erarbeiten
Die zuständigen Minister Josef Moser (Justiz) und Elisabeth Köstinger (Agrar, beide ÖVP) seien nun beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Demnach soll es gesetzliche Nachschärfungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und eventuell in Landesgesetzen geben, um das gute Miteinander auf den Almen weiterhin sicherzustellen.
Wanderer könnten künftig mit Zäunen ausgesperrt werden
Wie berichtet, soll ein Tiroler Bauer fast eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen, weil seine Herde eine Touristin mit Hund zu Tode getrampelt hatte. Zusätzliche Brisanz: Während im Wald freies Wegerecht verankert ist, gilt das auf landwirtschaftlich genutzten Almen nicht generell. Wanderer wurden bisher von den Bergbauern also „wohlwollend geduldet“ - und könnten in letzter Konsequenz mit Zäunen ausgesperrt werden.
Runder Tisch sucht nach Lösungen
Für den Mittwoch hatte die Tiroler Landwirtschaftskammer zu einem Runden Tisch unter anderem mit Vertretern der Landesregierung, des Tourismus und des Alpenvereins geladen. Schon davor suchte die Tiroler Politik als Konsequenz aus dem Schadensersatz-Urteil nach Lösungen für die Landwirte. Im Vorfeld drängte LH Günther Platter (ÖVP) auf eine Versicherungslösung, während die Grünen einen Notfallfonds ins Spiel brachten. Vonseiten der Politik herrschte jedoch Einigkeit, dass der betroffene Landwirt im Falle einer Urteilsbestätigung durch die weiteren Instanzen finanziell schadlos gehalten werden müsse.
Laut dem Landwirtschaftsministerium gab es 2018 in Österreich fast 25.000 Betriebe mit Almauftrieb, rund 300.000 Rinder wurden im Vorjahr „gealpt“. Mit rund einem Drittel der Paarhufer sind die meisten davon auf Tiroler Weiden anzutreffen, wie aus den Zahlen der Almwirtschaft Österreich hervorgeht.
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