Über ein Dutzend Fälle

Masern-Epidemie: Impfstoff „kostenfrei und sicher“

Österreich
30.01.2019 09:23

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine schwere, hoch ansteckende Erkrankung. Einer von vier Erkrankten wird ins Krankenhaus eingeliefert, einer von fünf Infizierten erleidet Komplikationen. „Ich hoffe, dass sich viele Menschen impfen lassen“, plädierte auch Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein zwar für eine Immunisierung, sprach sich aber gleichzeitig gegen eine Impfpflicht aus. Derweil kann die Ausbreitung der Epidemie in Graz und jener Fälle, die in Tirol registriert wurden, noch nicht einmal abgeschätzt werden ...

Derzeit gibt es landesweit 14 bestätige Infektionen und einen Verdachtsfall. In Graz sind 13 Menschen erkrankt. Auch ein Baby ist unter den Betroffenen. Ihm gehe es laut Klinikvorstand Ernst Eber aber „sehr gut“. Allerdings stehen weitere 28 Säuglinge unter Beobachtung! In Tirol wurden am Dienstag bei einer Frau die Masern diagnostiziert. „Die Patientin befindet sich unter Quarantäne“, sagte Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer. Ein weiterer Verdachtsfall liegt bei einem Mann im Raum Wörgl vor. Landesweit rechnet man in den nächsten Tagen mit weiteren Fällen.

Gefährliche Folgen
Im Zuge einer Masern-Infektion kann es zu Lungenentzündung, Bronchitis, Mittelohrentzündung oder Gehirnentzündung kommen. Auch bleibende Schäden bis hin zum Tod können die Folge sein, warnt das Gesundheitsmiunisteriums: „Erkranken Kinder unter einem Jahr an Masern, so haben sie das hohe Risiko von eins zu 600, einige Jahre später an einer speziellen Gehirnentzündung zu erkranken, die tödlich endet. Zudem kommt es nach Masern zu einer über mehrere Jahre andauernden Schwächung des Immunsystems, die das Risiko erhöht, an anderen Infektionskrankheiten zu sterben.“

Impfstoff ist kostenfrei und sicher
„Die Impfung ist für alle in Österreich lebenden Menschen kostenfrei“, unterstrich Hartinger-Klein. Auch „Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes sind eindeutig belegt“. In dasselbe Horn stößt auch Klinikvorstand Ernst Eber. Man müsse keine Angst haben vor MMR-Impfung (steht für Mumps, Masern, Röteln): „Die Impfung ist gut verträglich“, so der Mediziner.

Eine Impfpflicht will Hartinger-Klein allerdings nicht gutheißen. Man setze auf „Selbstbestimmung“ und Aufklärung durch das Gesundheitspersonal, sagte sie am Rande des Ministerrats am Mittwoch.

Behörden müssen Erkrankte identifizieren
Abgesehen vom Leid der Erkrankten und Angehörigen müsse im Zusammenhang mit der Virusinfektion auch bedacht werden, dass ein Masernausbruch weitere Konsequenzen hätte: Im Ausbruchsfall sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, jede einzelne Kontaktperson zu identifizieren, zu kontaktieren, aufzuklären, den Impfstatus zu erheben, gegebenenfalls zu impfen oder entsprechenden Einschränkungen zu unterziehen.

Inkubationszeit von 21 Tagen
Das bedeutet, wer nicht ausreichend gegen Masern geschützt ist, kann im Falle eines Kontakts mit einem Masern-Patienten bis zu 21 Tage - das entspricht der Inkubationszeit des Virus - von der zuständigen Behörde vom Besuch von öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden, das betrifft auch zum Beispiel Arbeitsplatz, Kindergarten, Schule oder Hort. Handelt es sich um Risikogruppen wie Neugeborene, Säuglinge oder Immunsupprimierte, kann eine Aufnahme ins Krankenhaus nötig werden.

Mangelhafte Durchimpfungsrate
Eine Analyse der Durchimpfungsraten hinsichtlich Masern für das Jahr 2017 in Österreich ergab, dass es leider immer noch rund 48.000 zwei- bis fünfjährige Kinder gibt, denen die zweite Masernimpfung fehlt, 27.000 Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren, weiters eine halbe Million 15- bis 30-Jährige, die nicht ausreichend gegen Masern geschützt sind. Es sei deshalb nicht verwunderlich, dass es immer wieder zu Krankheitsausbrüchen komme.

Ansteckung auch über große Distanzen
Das Virus wird meist durch Tröpfcheninfektion - also Sprechen, Niesen, Husten - übertragen, wobei die Ansteckung auch über größere Distanzen, etwa von einem Raum zum anderen, erfolgen kann. Bei Verdacht einer Infektion solle man deshalb auch nicht sofort Arzt oder Ambulanz aufsuchen, sondern sich vorher telefonisch ankündigen. So können entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um eine Ansteckung anderer zu verhindern!

Wer einmal erkrankt war, ist immun
Bei typischem Verlauf der Erkrankung kommt es etwa acht bis 14 Tage nach der Ansteckung zu Fieber, Kopfschmerzen, Schnupfen, Husten und einer Bindehautentzündung des Auges. Am zweiten bis dritten Krankheitstag kommt es zu einer Rötung des Gaumens und typischen weißen Flecken an der Wangenschleimhaut, danach zu einem Abfall des Fiebers und ab etwa dem vierten Krankheitstag zum Auftreten des charakteristischen roten, fleckigen Hautausschlags. Dieser breitet sich vom Gesicht über den ganzen Körper aus und geht nach etwa einer Woche unter Bildung von Schuppen wieder zurück. Wer einmal an Masern erkrankt ist, hat in der Regel einen lebenslangen Schutz. Man kann Masern also nur einmal bekommen.

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