Umstrittene Empfehlung

EuGH-Anwalt: Schiedsgericht in CETA-Pakt zulässig

Ausland
29.01.2019 11:34

Das im Freihandelsabkommen CETA vereinbarte Schiedsgericht ist laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs legal. Der im Pakt zwischen der EU und Kanada ausgehandelte Mechanismus zur Beilegung von Investorenstreitigkeiten sei mit EU-Recht vereinbar, erklärte der EuGH-Rechtsexperte Yves Bot am Dienstag in Luxemburg. Seine Empfehlung ist zwar unverbindlich, die Richter folgen der Stoßrichtung aber meist. Eine endgültige Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet. Bots Einschätzung stößt in Österreich auf heftige Kritik von mehreren Seiten, die ÖVP hingegen zeigt sich zufrieden.

Belgien hatte Zweifel an der Übereinstimmung der Vereinbarung mit Unionsrecht geäußert und sich an das höchste europäische Gericht gewandt. Auch in Österreich ist die Schiedsgericht-Vereinbarung heiß umstritten. So gab es zahlreiche kritische Kommentare von SPÖ, Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Umweltorganisationen zum Gutachten des EuGH-Generalanwalts. Von der ÖVP, die mit dem Regierungspartner FPÖ im Mai 2018 CETA auf den Weg gebracht hat, worauf das Abkommen dann im Nationalrat abgesegnet wurde, kam Zustimmung.

SPÖ: „Es braucht keine Sonderklagerechte“
SPÖ-EU-Mandatarin Karoline Graswander-Hainz will auf das endgültige Urteil des EuGH warten. Aber „zwischen zwei hoch entwickelten Demokratien braucht es keine eigenen Sonderklagerechte. Bei den Schiedsgerichten, wie im CETA-Abkommen enthalten, werden ausländische Investoren gegenüber inländischen weiterhin bevorzugt behandelt“, kritisiert sie.

ÖGB: „Mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbar“
Der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz schrieb in einer Aussendung: „Wenn was rechtlich möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass es gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Sonderklagerechte für Konzerne und Privatgerichte sind mit unserem Demokratieverständnis und mit den Menschenrechten nicht vereinbar.“

Greenpeace: „Illegitime Paralleljustiz zugunsten von Konzerninteressen“
Aus Sicht von Greenpeace ändert Bots Empfehlung nichts daran, „dass eine Paralleljustiz zugunsten von Konzerninteressen illegitim ist“. Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000, meinte, die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts zeige, „dass die globalen und europäischen Handelsregeln nicht dazu geeignet sind, dem Schutz von Mensch und Umwelt gegenüber mächtigen Wirtschaftsinteressen zum Durchbruch zu verhelfen“.

ÖVP: „Die Menschen in Europa gewinnen doppelt“
Der ÖVP-Europaabgeordnete Paul Rübig sagte hingegen, er sei „froh, dass endlich die letzten Zweifel gegenüber dem EU-Kanada-Handelsabkommen CETA ausgeräumt sind. Es stärkt europäische Standards bei Gesundheits-, Umwelt- und Konsumentenschutz auf globaler Ebene, weil die Standards jetzt auch von Kanada anerkannt werden. Österreich und Klein- und Mittelbetriebe profitieren überdurchschnittlich. Die Menschen in Europa gewinnen doppelt: Mehr Exporte erhöhen das Einkommen der Europäerinnen und Europäer, mehr Importe senken die Preise.“

Europa ist zweitgrößter Handelspartner Kanadas
Die EU und Kanada hatten sich Herbst 2016 auf den CETA-Vertrag geeinigt. Das Güterhandelsvolumen lag in diesem Jahr bei 64 Milliarden Euro. Europa ist nach den USA der zweitgrößter Handelspartner Kanadas.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele