Streit ums Kindergeld

Rumänien erwägt Klage gegen Österreich vor EuGH

Österreich
07.01.2019 11:48

Im Streit um die von der türkis-blauen Regierung beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder überlegt die rumänische Regierung eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das hat Außenminister Teodor Melescanu bekannt gegeben. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky wies die diesbezügliche Kritik aus Bukarest am Montag als „vollkommen haltlos“ zurück.

Die rumänische Regierung erwäge den Schritt, da man es bei der Kürzung der Familienhilfe für in ärmeren Staaten lebende Kinder mit „einem klaren Fall von Diskriminierung“ zu tun habe, der gegen sämtliche grundlegenden Werte der EU verstoße, sagte Melescanu am Sonntagabend. In Österreich tätige rumänische Arbeitnehmer würden ihre Steuern und Abgaben ebenso entrichten wie jeder andere Arbeitnehmer auch, trotzdem würden ihre Kinder nun plötzlich „um bis zu 50 Prozent weniger Beihilfen wie bisher“ erhalten, so der Außenminister.

Aus diesem Grund prüfe die Regierung in Bukarest nun Möglichkeiten, um diese „Diskriminierung abzuschwächen“. Sollte die rumänische Exekutive tatsächlich beim Europäischen Gerichtshof gegen Österreich klagen, so sei er sich ziemlich sicher, dass sein Land dabei „nicht der einzige Kläger“ bleiben werde, fügte Melescanu hinzu.

Vertragsverletzungsverfahren sehr wahrscheinlich
Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. Rund 400 Kinder, die in reicheren Ländern leben, profitieren davon. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen. In Bulgarien gibt es somit für ein 0- bis zweijähriges Kind nur noch 51,30 Euro Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission wegen des umstrittenen Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten wird.

EU-Kommission prüft österreichische Indexierung
Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Indexierung wird unterdessen bereits von der EU-Kommission geprüft. Eine Sprecherin erklärte am Montag, angesprochen auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren, sie könne nur sagen, dass die „Indexierung laut EU-Recht nicht erlaubt“ sei. Es handle sich um eine Frage der Diskriminierung. Die Rechte der Kinder seien zu respektieren. Nicht eingehen wollte die Sprecherin darauf, ob sich die Kommission einer Klage Rumäniens vor dem EuGH anschließen werde.

Die rumänische EU-Abgeordnete Maria Grapini hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Wochenende „Impertinenz“ attestiert und Rumäniens Präsidenten Klaus Johannis Untätigkeit vorgeworfen. Außerdem kündigte sie am Sonntag an, die EU-Kommission in einer Anfrage zum Eingreifen auffordern zu wollen. Auch das rumänische Außenministerium kritisierte am Wochenende, die Maßnahme Österreichs sei „unfair“ und widerspreche Grundprinzipien des europäischen Projekts sowie dem Unionsrecht.

FPÖ-Generalsekretär: Kritik „vollkommen haltlos“
Harald Vilimsky, Generalsekretär der Freiheitlichen, hat am Montag die Kritik aus Rumänien an der Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder als „vollkommen haltlos“ zurückgewiesen. Der Beschluss zur Anpassung der Familienleistungen an die Lebensverhältnisse des jeweiligen Staates sei „richtig und notwendig“ gewesen, meinte er.

„Wenn Rumäniens Außenamt meint, dass rumänische Staatsbürger diskriminiert würden, wenn sie in Österreich arbeiten und daher bei uns die gleichen Steuern wie alle anderen Bürger zahlen, so wird eine wesentliche Tatsache übersehen: Die österreichische Familienbeihilfe ist - im Gegensatz zur rumänischen - keine Leistung, die damit zu tun hat, ob jemand wenig, mehr oder gleich viel Steuern wie jemand anderer zahlt“, so Vilimsky. Die Familienbeihilfe sei eine einkommensunabhängige Sozialleistung, die dazu diene, die anfallenden Kosten für Kinder abzumildern. Und in Österreich seien diese Kosten wesentlich höher als in Rumänien.

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