Künstliche Kunst

Christie‘s versteigert erstmals KI-Gemälde

Web
25.10.2018 09:54

Künstliche Intelligenz steuert Roboter, erkennt Gesichter und handelt mit Aktien. Aber kann ein Algorithmus kreativ sein? Und wenn er ein Gemälde anfertigt, wer ist dann der Urheber? Das traditionsreiche Auktionshaus Christie‘s stellt mit einer ungewöhnlichen Auktion Fragen für den Kunstmarkt von morgen.

Es könnte ein unfertiger Rembrandt sein, vielleicht auch ein Vermeer. Der verschwommene Druck „Edmond de Belamy“ zeigt einen Mann in dunkler Kutte mit weißem Kragen, der an einen französischen Geistlichen im 17. oder 18. Jahrhundert erinnert. Aber statt einem alten Meister war hier ein Computer am Werk: Das Porträt ist das erste Gemälde einer künstlichen Intelligenz, das bei einem großen Auktionshaus unter den Hammer kommt - ohne klare Regeln darüber, wer der Autor ist und wer die Rechte besitzt.

„min G max D Ex[log(D(x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]“
„min G max D Ex[log(D(x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]“ steht als Signatur in der unteren Ecke geschrieben. Gemeint ist der Algorithmus, der das Werk produzierte. Christie‘s schätzt, dass bei der Versteigerung am Donnerstag in New York 7000 bis 10.000 Dollar (bis zu 8700 Euro) zusammenkommen. Das britische Traditionshaus sagt die „Ankunft von KI auf der weltweiten Auktionsbühne“ voraus.

Hinter dem Werk steckt das Pariser Kollektiv Obvious, das im Februar bereits eine Arbeit aus seiner Belamy-Reihe an Kunstsammler Nicolas Laugero Lasserre verkaufte. Er zahlte 10.000 Euro und sprach von einem „grotesken und zugleich großartigen“ Ansatz. Elf Belamy-Drucke gibt es inzwischen. Benannt ist die fiktive Familie nach KI-Forscher Ian Goodfellow, dessen Nachname sich auf Französisch etwa in „bel ami“ (guter Freund) übersetzen lässt.

Algorithmen im Wettstreit
In Goodfellows „Generative Adversarial Network“ treten zwei konkurrierende Teile eines Algorithmus gegeneinander an. Der „Generator“ versucht dabei, den „Discriminator“ zu überlisten - in diesem Fall bei der Frage, ob ein Gemälde echt ist oder vom Computer geschaffen. Als Grundlage diente hier ein Datensatz aus 15.000 Porträts, die zwischen dem 14. und 20. Jahrhundert entstanden. Auf dessen Basis erzeugte der „Generator“ so lange Bilder, bis sein Gegenspieler eines für ein vom Menschen geschaffenes hielt.

„Menschen sollen auf die fertige Arbeit bei dem ganzen Prozess so wenig Einfluss wie möglich haben“, sagt Gauthier Vernier, der mit Hugo Caselles-Dupré und Pierre Fautrel hinter dem Kollektiv Obvious steckt, dem Magazin „Time“. Alle drei sind „Time“ zufolge 25 Jahre alt. Ihr Motto: „Kreativität ist nicht nur etwas für Menschen.“ Mit den Einnahmen wollen sie ihren Algorithmus weiter trainieren, Geld in Rechenleistung stecken und sich an 3D-Objekten versuchen.

Wer ist der Urheber?
Was heute wie ein netter Gag für den Kunstmarkt wirkt, könnte bald neue Gesetze erfordern. „Wenn eine Arbeit von einem Menschen erdacht, aber von einer Maschine erzeugt wurde, wer ist dann der Urheber?“, fragt das „Art Newspaper“. Und wenn Menschen irgendwann gar nicht mehr eingreifen, könnte eine KI das Urheberrecht dann allein besitzen? Autorenschaft kann ein Algorithmus Vernier zufolge nach geltendem Recht bisher nicht haben.

„Kunst wird daran gemessen, was Leute bereit sind, dafür zu zahlen“ 
Neu ist sogenannte generative Kunst aber keineswegs. Schon in den 1970er-Jahren experimentierten Künstler mit automatisierten Prozessen und überließen Maschinen das kreative Schaffen. Immer wieder gab es seitdem KI-Arbeiten in Kunst, Musik und Literatur. 
Der Kunstbegriff werde alle paar Generationen neu definiert, sagt Erin-Marie Wallace, deren Firma Rare-Era Appraisals bei Washington Kunstwerke schätzt, gegenüber dem Radiosender NPR. „Wir bestimmen neu, was Kunst im 21. Jahrhundert eigentlich ist. Kunst wird, denke ich, daran gemessen, was Leute bereit sind, dafür zu zahlen.“

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