Paket beschlossen

So wollen Bund und Länder die Republik entflechten

Österreich
17.10.2018 16:16

Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat das erste Paket zur „Kompetenzbereinigung“ verabschiedet. Mit dem Vorhaben sollen zahlreiche Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern entflochten, etwa die Kinder- und Jugendhilfe „verländert“ werden. Die Länder gaben bereits ihre Zustimmung. Noch nicht umfasst sind die großen Brocken Mindestsicherung, Heil- und Pflegeanstalten sowie das Elektrizitätswesen.

Bei der - um eine Woche verschobenen - Verkündigung des Beschlusses im Ministerrat mit dabei war auch Burgenlands scheidender Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) als aktueller Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz. Dessen Auftritt sollte wohl das Ja der Länder - auch jener, die von der SPÖ geführt werden - zu diesem Paket unterstreichen.

Die Zustimmung der SPÖ ist wichtig, denn die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ brauchen für den entsprechenden Parlaments- wie auch für den Bundesratsbeschluss eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung der sozialdemokratischen Abgeordneten. Im SP-Parlamentsklub hatte man bereits in der Vorwoche durchklingen lassen, dass man sich nicht querlegen wird, sofern die SP-geführten Länder ihr Okay geben.

Niessl: Paket „schon über der Zeit“
Niessl sagte, es sei „schon über der Zeit“ gewesen, diese Kompetenzaufteilung durchzuführen. Er ging auch auf die Bedenken zahlreicher Interessensvertreter hinsichtlich der „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe ein: „Wir sind uns alle einig, dass wir keinen Qualitätsverlust innerhalb der Jugendwohlfahrt wollen.“ Deswegen habe man sich auch darauf geeinigt, eine Bund-Länder-Vereinbarung zu schaffen, in der die Qualitätskriterien österreichweit einheitlich festgelegt werden. An diesen werde derzeit noch „intensiv gearbeitet“.

Zu den noch offenen Punkten Mindestsicherung, Krankenanstalten und Elektrizitätswesen gab sich Niessl vorsichtig optimistisch. Man sei bereit, sich auch hier konstruktiv einzubringen, so der Landeshauptmann. „Das ist nicht sehr einfach, aber auch hier gibt es Ansätze.“ Die drei heiklen Materien sollen laut Justizminister Josef Moser (ÖVP) im Herbst angegangen werden. Man sei schon „sehr weit“, klar sei auch, dass dabei „sehr wohl regionale Bedürfnisse abgedeckt werden sollen“. Eine Einigung peilt der Ressortchef bekanntlich für das erste Halbjahr 2019 an.

Kinder- und Jugendhilfe bei den Ländern, Bevölkerungspolitik beim Bund
Das Paket sieht eine klare Zuordnung jener Bereiche vor, in denen der Bund bisher „Grundsatzgesetze“ erlässt, die dann von den Ländern mit „Ausführungsgesetzen“ konkretisiert werden. Von den zwölf im Artikel 12 der Bundesverfassung geregelten Feldern werden nun bei neun die Kompetenzen neu zugeordnet. So wandern etwa die Bereiche Volkspflegestätten, Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge (Kinder- und Jugendhilfe), die Regelungen über Thermalwasser („natürliche Heilvorkommen“) oder der Bereich Bodenreform zu den Ländern. An den Bund gehen etwa die Kompetenzen bei der Bevölkerungspolitik (z.B. Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl).

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