Eine böse Überraschung gab es für einen Fleischhauer aus dem Burgenland. Der Mann hatte sein Leben lang in seinem erlernten Beruf gearbeitet und war bei seinen Kunden beliebt und angesehen. Doch als er jetzt krankheitsbedingt in Pension gehen wollte, wurde er nur als Hilfsarbeiter eingestuft
Als junger Mann hatte er den Beruf des Fleischhauers erlernt und später auch ausgeübt. Aber die Lehrabschlussprüfung hatte der Burgenländer leider nie gemacht. Während seiner aktiven Zeit war das kein Problem. Als der 58-Jährige jetzt allerdings aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr arbeiten konnte und in Pension gehen wollte, gab es für den Mann eine böse Überraschung.
Denn die Rente fiel deutlich geringer aus als für einen Facharbeiter üblich. Der Burgenländer wandte sich an die AK. Dort konnten die Juristen erwirken, dass der Mann seine theoretische und praktische Prüfung nachholen und so seine Fähigkeiten unter Beweis stellen konnte. „Damit ist die Pension gesichert, und er muss dank des Berufsschutzes keiner anderen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen“, erklärt AK-Jurist Christian Schmall. Er empfiehlt allen, die einen Beruf erlernt, aber keine Abschlussprüfung haben, diese nachzuholen.
Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung
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