Zur Debatte steht dabei, ob die Musikindustrie beweisen muss, dass auch irgendjemand die bereitgestellten Songs heruntergeladen hat, wie dies der Rechtsanwalt von Thomas gefordert hatte. Die Industrie hatte erklärt, es reiche aus, wenn jemand urheberrechtlich geschütztes Material zum Download anbiete.
Thomas zeigte sich sehr glücklich über die Entscheidung, den Fall neu aufzurollen: "Nun müssen sie ihre Vorwürfe beweisen", sagte die Krankenschwester, die als erste von Tausenden Verklagten vor Gericht stand. Sie erwarte, dass die Musikindustrie Berufung gegen die Entscheidung einlegen werde und dass die ganze Frage, wie das Urheberrecht zu interpretieren sei, bis vor den Obersten Gerichtshof kommen werde.
Überzogene Schadensersatzforderungen
Richter Davis wandte sich gleichzeitig auch an den Kongress, der die Rechtslage ändern soll, um künftig in ähnlichen Fällen derart überzogene Schadenersatzforderungen zu verhindern. Er verwies darauf, dass die 24 Songs drei CDs und damit weniger als 54 Dollar entsprächen. Der Schadenersatz habe also beim mehr als 4.000-fachen gelegen. Er sei überzeugt, dass zur Abschreckung illegaler Downloads auch das Hundertfache ausreichen würde.
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