Hetze auf Facebook

Hass-Postings: Zehn Monate bedingt für Kärntnerin

Web
05.02.2018 12:27

Wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ist eine 32 Jahre alte Kärntnerin am Montag in Klagenfurt einstimmig von einem Geschworenensenat zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Sie hatte auf Facebook Videos und Bilder gepostet, die den NS-Völkermord und andere NS-Verbrechen leugneten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Ich hab's gemacht", hatte sich die Angeklagte in der Einvernahme schuldig bekannt. Aber sie habe sich nichts dabei gedacht. Sie habe vorher nicht gewusst, dass es Internetkriminalität gebe. Wäre es ihr bekannt gewesen wäre, hätte sie das nie getan, erklärte sie. Das sei ein Fehler gewesen und es tue ihr sehr leid.

"Missverständnis"
Die 32-Jährige hatte im vergangenen Juni in ihrem Facebook-Profil YouTube-Videos und Fotos mit Kommentaren wie "KZ-Lüge" und "Lüge über die angeblich Ermordeten" sowie antisemitischen Inhalten geteilt. Sie habe die Beiträge gar nicht angesehen, sondern nur weitergeleitet. Alles sei ein Missverständnis. "Ein Missverständnis - sechsmal hintereinander?", fragte die beisitzende Richterin.

Ein Facebook-Freund habe sie dazu überredet, antwortete die Angeklagte. Mit den NS-Gräueln habe sie sich erst hinterher intensiv beschäftigt und wisse, dass Menschen in den Konzentrationslagern ermordet wurden. Sie wolle in Zukunft nie mehr wieder etwas mit dieser Thematik zu tun haben, sagte die Frau, die während der ganzen Verhandlung weinte.

Staatsanwältin glaubte Angeklagter nicht
Die Staatsanwaltschaft glaubte der Angeklagten nicht, dass sie keine Ahnung von den von ihr geteilten Inhalten gehabt habe, zumal sie bereits zuvor wegen ähnlicher Postings gesperrt worden war. Ebenso wenig nehme sie der Angeklagten ab, dass diese die darunter stehenden Kommentare nicht gelesen habe, erklärte die zuständige Staatsanwältin und verwies bei der Strafbemessung auch auf die Generalprävention in dieser Frage. So sollten andere Menschen vor der Leugnung des Holocausts abgeschreckt werden.

Die Verteidigung gab in ihrem Plädoyer zu bedenken, wie viel Müll im Internet angeschwemmt werde. Der eine schaue sich das genau an, der andere weniger. Ein anderer User habe versucht, die Mandantin mit seinem Gedankengut zu infiltrieren und sie habe die Inhalte bereitwillig geteilt, "einfach um bei Facebook präsent zu sein", erklärte der Verteidiger und bat um eine milde Strafe.

Zur Strafbemessung erklärte die Richterin, erschwerend sei die Wiederholung der Straftat durch sechs Postings zu werten gewesen. Mildernd habe sich die bisherige Unbescholtenheit und das reumütiges Geständnis - "sofern man dies als Geständnis sieht" - ausgewirkt. Der Verteidiger meldete Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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