Nach der Angelobung zum Bundeskanzler meinte Schallenberg in seinem ersten Statement, er halte die Vorwürfe gegen Sebastian Kurz für falsch. Als gelernter Diplomat müsste Schallenberg eigentlich wissen, die richtige Ausdrucksweise wäre: Auch für Kurz gilt die Unschuldsvermutung. Ein Bundeskanzler hat sicher nicht zu urteilen, ob Kurz unschuldig oder schuldig ist, das ist allein die Angelegenheit der Justiz bzw. des Gerichts! Schade, ein Bundeskanzler, der sich gleich in seinem ersten öffentlichen Statement in ein laufendes Verfahren einmischt, ist das Letzte, was Österreich in der derzeit schwierigen politischen Zeit braucht!
Reinhold Moosbrugger, Großgmain
Erschienen am Mo, 18.10.2021
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