Alte Genehmigungen, neue Verordnungen und fehlende Kommunikation – während die Gastronomie ohnehin mit Personalnot, steigenden Preisen und zurückhaltender Konsumlust kämpft, sorgt ein neues Problem in der Linzer Innenstadt für zusätzliche Verunsicherung: die Sperrstunde in Schanigärten auf öffentlichem Grund.
Seit Kurzem wird deren Einhaltung strenger kontrolliert als je zuvor. Wer nach 23 Uhr noch Gäste vor dem Lokal sitzen lässt, riskiert ein saftiges Strafmandat – 300 Euro sind schnell fällig. Was auf den ersten Blick wie eine klare Regelung klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als verwirrendes bürokratisches Labyrinth. Denn: Eine einheitliche Sperrstunde gibt es nicht.
Beschluss vor sechs Jahren aufgehoben
Für die Mehrheit der Wirte gilt 23 Uhr. Doch einige Lokale verfügen über eine sogenannte „Grundeigentümerzustimmung“ der Stadt Linz, die ihnen gestattet, ihre Schanigärten bis 24 Uhr geöffnet zu halten. Der Haken daran: Diese Genehmigungen, viele davon schon vor Jahren erteilt, haben laut Stadt seit einem Gemeinderatsbeschluss im Dezember 2019 keine Gültigkeit mehr. Die damalige Aufhebung der Verordnung aus 2006 wurde allerdings nur im Amtsblatt veröffentlicht – und ist somit an vielen Gastronomen unbemerkt vorbeigegangen. Vor 2006 datierte Zustimmungen sollen jedoch weiterhin Gültigkeit haben, wobei hier keiner so wirklich weiß, ob das der Fall ist.
Wirtesprecher plädiert für Öffnung bis Mitternacht
Zusätzlich abgeschafft wurde auch die Sonderregelung für die Sommermonate, die zwischen Mai und September eine längere Öffnungszeit bis Mitternacht erlaubte – siehe Faksimile oben. Wirtesprecher Michael Nell: „Wir wollen mitunter eine Tourismusstadt sein, also sollte es doch möglich sein, eine einheitliche Regelung zu finden, die für Gastronomen wie Gäste eine Win-Win-Situation darstellt.“
Er plädiert für die Schanigarten-Öffnung bis 24 Uhr. „Gäste sollen im geregelten Umfeld bis Mitternacht draußen sitzen können. Diese eine Stunde ist zudem für viele Gastronomen sehr wertvoll.“
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