Amtsmissbrauch?

Linzer Pendlerparkplatz droht doch die Sperre

Oberösterreich
14.08.2017 16:46

"Die Wahrscheinlichkeit einer Sperre des Pendlerparkplatzes am Urfahraner Jahrmarktgelände ist aufgrund der jüngsten Äußerungen des Landes exorbitant gestiegen", widerspricht der Linzer Verkehrsstadtrat Markus Hein (FPÖ) dem Raumordnungspolitiker Michael Strugl (ÖVP). Im Zentrum steht das Tauziehen um die Flächenwidmung.

25 Jahre lang habe das Land Oberösterreich die Nutzung des Jahrmarktgeländes als Pendler-Großparkplatz trotz Grünlandwidmung hingenommen, ja in anderen Verfahren (z. B. über’s Örtliche Entwicklungskonzept) sogar konkludent bestätigt, sahen sich weder Hein noch Stadtchef Klaus Luger (SPÖ) bisher als Rechtsbrecher.
Seit kurzem müssen sie aber die Gefahr des Amtsmissbrauchs bedenken, weil das Land Oberösterreich anlässlich der geplanten Vergebührung des Pendlerparkplatzes geäußert hat, dass die Widmung doch nicht passe, auch wenn die Flächen bei Veranstaltungen sowieso als Parkplatz genützt werden darf.

Wirklich ein Umwidmungsverfahren?
"Ich will den Parkplatz nicht sperren. Aber wenn sich die Rechtsmeinung des Landes durchsetzt, dass wir widmungswidrig handeln, dann ist eine Sperre unumgänglich", sagte auch Luger in einem Telefonat während seiner Rückreise aus Kroatien am Montag zur "Krone". Gleichzeitig mit dem Steigen der Wahrscheinlichkeit der Sperre sinkt auch die Bereitschaft der beiden Stadtpolitiker Luger und Hein, sich auf ein langwieriges Umwidmungsverfahren, samt dafür abzuführender Strategischer Umweltprüfung und - zusätzlich - Umweltverträglichkeitsprüfung einzulassen, zumal am Ende wohl nur SPÖ und FPÖ im Gemeinderat dafür stimmen würden. Statt einer Widmung als Großparkplatz kämen ja auch Nutzungen als Veranstaltungsflächen, Park und eventuell Stellplatz für Campingmobile in Frage;  das würde Luger auch gerne zur Diskussion stellen.

Nachträgliche "Sanierung" unzulässig
Außerdem, so Hein, sei eine nachträgliche "Sanierung" einer falschen Flächenwidmung durch einen Umwidmungsbeschluss laut einem Höchstgerichtsurteil  nicht zulässig: Auch das ein Argument für’s Sperren.

Werner Pöchinger, Kronenzeitung

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