Acht Geschworene einig

Der weiße „Bruder“ ist weder Nazi noch Sex-Unhold

Burgenland
23.03.2026 08:00

Von der Anklage wegen sexueller Belästigung Minderjähriger, Wiederbetätigung und schwerer Körperverletzung blieb nur ein Faustschlag übrig, der den Mann (34) läppische 1705 Euro kostet. Er bleibt somit unbescholten.

Der 34-Jährige bezieht seit zwei Jahren wegen „psychischer Belastungen“ Krankengeld. Einen Teil davon vertranschelte er am 11. Juli des Vorjahres beim Klangfeuerwerk am Neufelder See. „Nur zwei kleine Bier“ will der Mann getrunken haben, bevor er sich zu mitternächtlicher Stunde an zwei Mädchen, 13 und 14 Jahre jung, herangemacht haben soll. „Er hat uns an der Taille gepackt und an die Brüste gegriffen“, sagen die Jugendlichen unisono.

Der Mann dementiert. „Ich habe sie zu keinem Zeitpunkt berührt. Ich bin ganz klar das Opfer einer Verleumdung.“

Rassistische Beleidigung
Ein Bekannter der beiden, 15, ging dazwischen mit den Worten: „Hey Bro, Finger weg!“ Er ist dunkelhäutig. „Das mit dem Bruder geht sich bei uns nicht aus – ich bin weiß und du bist ein N*“, sagte der Mann, der nun vor Gericht seine Version erzählt. „Er schrie mich dann an, so auf die Art: Du bist ja ein Nazi! Bist du ein Nazi?“ Dabei kam der Bursche näher und ging spätestens nach dem zweiten kassierten Faustschlag zu Boden. „An einen kann ich mich erinnern“, sagt der Angeklagte. Die Polizei rückte an.

Nichts am Hut mit dieser „sogenannten Ideologie“
„Er hat ,Heil Hitler‘ geschrien“, so der 15-Jährige im Zeugenstand. Allein diese Äußerung in der Öffentlichkeit erfüllt den Tatbestand der Wiederbetätigung. Der Anwalt schaltet sich ein. „Mein Mandant hat mit dieser sogenannten Ideologie überhaupt nichts am Hut. Er ist mit einem Juden befreundet und hat sogar die Klagemauer in Jerusalem besucht.“

Die acht Geschworenen ziehen sich zurück. Nach acht langen Verhandlungsstunden kommen sie zum Schluss:

Sexuelle Belästigung Minderjähriger? Nein.

Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz? Nein.

Schwere Körperverletzung? Nein – nur leichte.

Der Mann muss 720 Euro Strafe zahlen und dem 15-Jährigen 985 Euro Schmerzensgeld zukommen lassen. Rechtskräftig.

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