Eine Tiroler Autofahrerin bekämpft eine 50-Euro-Strafe. Sie hält das 50 km/h-Tempolimit für unbegründet: gerader Straßenverlauf, keine Gefahrenstellen, außerhalb des Ortsgebiets. Wo ärgern Sie sich über vermeintlich „sinnlose“ Verkehrsschilder bzw. Tempolimits und warum? Teilen Sie Ihre Sichtweise in den Kommentaren!
Für Tempolimits im Ortsgebiet oder wo es wegen erhöhter Gefahr nötig ist, hat die Lenkerin aus Obsteig Verständnis. Die Strafe von 50 Euro für ihre Geschwindigkeitsüberschreitung von 13 km/h leuchtet ihr jedoch nicht ein. Sie sieht keinen Grund für das Tempolimit an dieser Stelle, die Beschränkung sei einfach nicht realitätsnah oder plausibel.
Argumente nun auf zehn Seiten formuliert
Die juristisch versierte Oberländerin schrieb nun einen zehnseitigen Einspruch an die BH Imst und führt dabei die Straßenverkehrsordnung an, wonach Verbote und Beschränkungen nur erlaubt seien, wenn dies „zur Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs oder zum Schutz der Umgebung erforderlich ist“.
„(1)Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.“
Diskutieren Sie mit!
Wo und warum müssen Sie sich über „unnötige“ Verkehrsschilder ärgern? Welche finden Sie besonders verwirrend und welche nerven Sie zwar, haben Ihre Meinung aber dennoch Berechtigung? Gibt es Straßen, wo Sie vor „lauter Schildern den Weg nicht mehr sehen“? Teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!
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