„Quaken“ erlaubt

Genervter Nachbar verlor Kampf gegen Frösche

Oberösterreich
19.01.2026 10:04

Es ist ein Pauken-, besser gesagt, ein „Quak“-Schlag in einem mehrere Jahre andauernden Nachbarschaftsstreit in Oberösterreich: Das Landesgericht Linz entschied jetzt, dass ein genervter Anrainer das laute Gequake vom Badeteich des Nachbarn akzeptieren muss. Ein Präzedenzfall, gegen den der nun doch unterlegene Nachbar noch berufen kann.

„Krone“-Leser kennen die lange Vorgeschichte schon, die im August des Vorjahres in einem Spruch des Bezirksgerichts Traun seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte. Damals war ein Ehepaar aus Pasching dazu verdonnert worden, das Gequake im Schwimmteich einzudämmen. Wie es das machen soll, gab der Richter aber nicht bekannt.

Berufung gegen Ersturteil
Das Ehepaar, das schon zigtausend Euro in Anwaltskosten investiert hatte, ging in Berufung. Und bekam jetzt vom Landesgericht Linz – nicht rechtskräftig – recht: „Im Verfahren betreffend eine nachbarrechtliche Unterlassungsklage gegen Froschgequake hat das Landesgericht Linz – entgegen dem Urteil des Bezirksgerichtes Traun – entschieden, dass das Quaken der Frösche hingenommen werden muss“, heißt es in einer Aussendung des Gerichts. 

Begründung für Urteil
Die Begründung: „Der Beklagte hat in seinem Garten einen Schwimmteich errichtet, in dem sich über viele Jahre hinweg ohne sein Zutun Frösche angesiedelt und vermehrt haben. Er selbst hat keine Störungshandlung gesetzt, es handelt sich beim Quaken der Frösche um sogenanntes ,Naturwirken´. Das Nachbarrecht ist nicht dazu da, um gegen bloßes Naturwirken vorzugehen. Ebenso gehören Frösche in Oberösterreich zu den geschützten Tieren, welche nach dem oberösterreichischen Naturschutzgesetz nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden dürfen. Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Tiere ist verboten.“

Oberster Gerichtshof am Zug
Der genervte Nachbar, der nun verloren hat, kann jetzt beim Obersten Gerichtshof gegen dieses Urteil berufen.

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