15 Jahre Haft

„Hätten schon in Wochen wieder Kinder missbraucht“

Oberösterreich
14.01.2026 14:40

Zwei Serien-Pädophile (52, 79) wurden am Mittwoch am Landesgericht Wels (OÖ) verurteilt. Obwohl sie ausreichend Gelegenheit dazu gehabt hätten, zeigten die Ekel-Täter keine Spur von Schuldeinsicht, Reue oder Besserung. Sie wurden – nicht rechtskräftig – zu langen Haftstrafen verurteilt und sollen eingewiesen werden.

Wenn die Staatsanwältin ihr rund 20 Minuten langes Plädoyer mit dem Appell schließt, die Angeklagten mit einer „sehr langen Freiheitsstrafe“ zum Schutz der Gesellschaft zu bestrafen, dann müssen diese schon wirklich einiges am Kerbholz haben. Im Fall jener beiden mehrfach vorbestraften Kinderschänder aus Edt bei Lambach (52) und Bad Goisern (79) ist dies definitiv der Fall.

Vom Opfer zum Täter
Wie berichtet, waren die beiden erstmals in den 90er-Jahren verurteilt worden, als im Salzkammergut ein großer Kinderporno-Ring gesprengt werden konnte. Aktiv waren sie schon lange davor – besonders der vierfach vorbestrafte ältere Erstangeklagte. Seinen abartigen Trieben war nämlich der Zweitangeklagte, damals selbst noch im zarten Bubenalter, zum Opfer gefallen. „Das hat mir aber nicht geschadet“, wie er mehrmals betonte. 

Schwerst gestört
Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Auch sein Sexualverhalten ist schwerst gestört, was nicht nur die Sachverständige, sondern auch sein Vorstrafenregister zweifellos bescheinigen: unglaubliche 14 (!) Vorstrafen, die meisten davon wegen sexuellem Missbrauch Unmündiger und Kinderpornografie, in allen möglichen Schweregraden.

Zweitangeklagter „schlimmer“
Der Mann mit dem verzogenen Gesicht und den ergrauenden Haaren ist auch derjenige, dem im aktuellen Prozess deutlich schwerere Verbrechen zur Last gelegt wurden. Wie sein weißhaariger Mittäter und ehemaliger Peiniger trug auch er das gleiche abgetragene Gewand wie schon beim Prozessauftakt vor einer Woche. Von den 13 Opfern des Duos soll fast alle der Jüngere geködert, angelockt und schließlich auch fast alle missbraucht haben. 

Null Reue, voll entspannt
Geständnis oder Reue? Fehlanzeige. Nur der Ältere bekannte sich am letzten Prozesstag, quasi in allerletzter Sekunde, schuldig zu den Vorwürfen der Kinderpornografie. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters fürchte er eine hohe Strafe. Nervosität hätte man den Pädophilen vor Gericht nicht angesehen – stattdessen saßen sie eher lässig zurückgelehnt in der ersten Reihe, und verfolgten die Ausführungen und Plädoyers ohne merkliche Gemütsregungen. Andererseits auch kein Wunder, sind sie doch beide schon wahre Profis auf den Anklagebänken des Landes. 

Opfer schwer verletzt
Die Gutachten waren zwar wie oben erwähnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen worden. Einen kurzen Einblick gab aber Staatsanwältin Kerstin Kutsam in ihrem Schlussvortrag: Durch die Horror-Taten hatte ein damals unter-14-jähriges Opfer eine schwere Körperverletzung – eine schlimme posttraumatische Belastungsstörung –  erlitten, weshalb die Anklage modifiziert, und die Strafdrohung auf fünf bis 15 Jahre erhöht wurde. 

Extreme Tatbegehungsgefahr
Auch in das zweite Gutachten, das sich mit der Gefährlichkeit der beiden Täter beschäftigte, gab es einen Einblick. Der war zwar kurz, aber haarsträubend: Beide hätten trotz vieler Vorstrafen, auch längeren Gefängnisaufenthalten, keinerlei Schuldeinsicht, Reue oder Besserungswille gezeigt, im Gegenteil. „Aus dem Gutachten geht zweifellos die extreme Gefährlichkeit der Täter hervor. Eine erneute Tatbegehung wäre innerhalb von Wochen zu erwarten“, zitierte Staatsanwältin Kerstin Kutsam – so triebgesteuert und gefährlich sei besonders der 52-jährige Kinderschänder. 

Den beiden Verteidigern blieb, wie schon zum Prozessauftakt, nur die Möglichkeit, die beiden Schöffinnen zu ermahnen, nicht ihre eigene Moral über die rechtsstaatlichen Gesetze zu stellen. Die schon zuvor erwähnte „Stimme der Straße“ sei zu ignorieren – dabei wurden auch Kommentare unter dem vorherigen „Krone.at“-Artikel als Beispiele für Lynchjustiz genannt.

Das Schlusswort hatten wie immer die Angeklagten – doch außer einem genuschelten, fast unverständlichen „Ich schließe mich meinem Anwalt an“, kam beiden kein Mucks über die Lippen.

Höchststrafe und Einweisung
Am frühen Nachmittag zogen sich die beiden Schöffinnen mit dem Richter zur Beratung zurück. Schlussendlich fiel am frühen Nachmittag das Urteil: Sieben Jahre für den Erstangeklagten, 15 Jahre – Höchststrafe – für den jüngeren Pädo-Täter. Zudem müssen beide dem schwer verletzten Hauptopfer 45.000, bzw. 7.000 Euro zahlen, anderen Opfern jeweils 1000 Euro. Außerdem haften beide vollumfänglich auch für zukünftige Schäden und Traumata ihrer jungen Opfer. 

„Bub wollte das“
„Ihre Rechtfertigung, dass der damals nicht einmal 14-jährige und heterosexuelle Bub unbedingt zu ihrem Mittäter wollte, um bei ihm sexuelle Handlungen durchzuführen, gehört ins Märchenreich. Auch ihre anderen Rechtfertigungen – dass Gott ihnen die Burschen geschickt hätte – sind völlig absurd und haben wir natürlich nicht geglaubt. Ihre Versionen sind großteils grotesk“, so der Richter in der Urteilsbegründung.

Sexualtrieb noch verstärkt
Nachsatz zum Zweittäter: „Wenn ich nicht bei Ihnen den vollen Strafrahmen ausgeschöpft hätte, dann wüsste ich nicht, wo sonst. Sie sind seit den 90er-Jahren Intensivtäter. Sie haben sich direkt nach der Haft Testosteronpflaster verschreiben lassen, um Ihren Sexualtrieb zu stärken. Direkt nach der nächsten Haft haben Sie Ihr eigenes Firmlingskind schwer sexuell missbraucht. Ihre vorherigen Haftstrafen haben Sie offenbar gar nicht beeindruckt“, so der Richter. Der Zweitangeklagte sei jedoch deutlich leichter davongekommen, weil er keine „Hands On-Delikte“ begangen habe. 

Nicht rechtskräftig
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil sowohl beide Verteidiger Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegten, und die Staatsanwältin Berufung gegen die Strafe des Erstangeklagten anmeldete.

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