Ein Kinderschänder-Fall, der seit Mittwoch in Wels verhandelt wird, stellt alles in den Schatten. Zwei Angeklagte mit vier bzw. 14 Vorstrafen sollen erneut junge Burschen schwer sexuell missbraucht, bzw. die Taten gefilmt haben. Gruselig: Einer der Täter wurde vom anderen ebenfalls missbraucht.
Was den beiden Angeklagten, einem 79-Jährigen aus Bad Goisern und einem 52-jährigen Lambacher, von der Staatsanwältin am Mittwoch am Landesgericht Wels vorgeworfen wird, lässt auch routinierten Gerichtsbeobachtern das Frühstück hochkommen. Schon aufgrund der unzähligen widerwärtigen und scheußlichen Taten, die insbesondere der Zweitangeklagte zwischen Dezember 2023 und Dezember 2024 an kleinen Buben und Jugendlichen begangen haben soll.
Wiederholungstäter ohne Einsicht
Umso mehr aber, weil den beiden offenbar jede Einsicht und Reue fehlt. Bereits in den 1990er-Jahren war das grausige Gespann zu Haftstrafen verurteilt worden, weil es sich als Teil eines großen Kinderporno-Rings im Salzkammergut schon damals an Jungen vergangen hatte. Dennoch bemühten sich beide Verteidiger sehr, die Schöffen um die gebotene, aber angesichts der fürchterlichen Vorwürfe höchst herausfordernde Objektivität bei der Urteilsfindung zu erinnern und nicht der „Lynchjustiz“ oder der „Stimme der Straße“ Gehör zu schenken.
Nur bei einem der 13 Opfer blieb es beim Versuch – an oder mit den anderen wurden verschiedenste sexuelle Handlungen gesetzt. Die Buben kamen aus dem Umfeld.
Staatsanwältin Kerstin Kutsam
Vorstrafen in allen Schweregraden
Ob sie seither Therapien absolviert oder irgendetwas getan hätten, was auch nur die geringste Spur von Reue zeigt? Die Fakten sind klar: Der Erstangeklagte, ein 79-jähriger Pensionist, hat vier einschlägige Vorstrafen – nichts gegen das Vorstrafenregister des 52-Jährigen: Das frühere Opfer des Erstangeklagten hat unglaubliche 14 Vorstrafen gesammelt – sexueller Missbrauch und der Besitz und das Anfertigen bildlich sexualbezogener Darstellungen von unmündigen Minderjährigen – also kinderpornografisches Material – in allen erdenklichen Schweregraden.
Mit Kinderschändern umgeben
Statt einen Neubeginn zu versuchen, hätten beide sich immer nur mit „Gleichgesinnten“, also vorbestraften Kinderschändern, umgeben. So wurde etwa der Lebensgefährte des Zweitangeklagten erst in jüngster Vergangenheit am Landesgericht Wiener Neustadt wegen schwerer wiederholter Kindesmissbrauchsdelikte zu neun Jahren Haft verurteilt – bei einem Strafmaß von bis zu zehn Jahren, das auch dem in Wels angeklagten Horror-Duo droht.
Buben aus Umfeld geködert
13 Burschen ab einem Alter von zehn Jahren sollen die beiden während der vergangenen drei Jahre missbraucht und die Taten gefilmt haben. Die Details im Vortrag der Staatsanwältin legen die abartigen Neigungen der beiden offen – die Handlungen und Vorgänge sind zu ekelhaft, um sie wiederzugeben. Konkret aber soll vor allem der jüngere Zweitangeklagte immer wieder Kontakt zu leicht manipulierbaren jungen Buben und Jugendlichen aus seinem Umfeld gesucht und aufgebaut und diese in ein Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gebracht haben.
Der Angeklagte hat den Buben seine Waffe im Tresor gezeigt und gedroht, er bringe sie und ihre Familien um, sollten sie zur Polizei gehen.
Staatsanwältin Kerstin Kutsam
Matratzenlager und Kameras
Dabei habe er die Kinder mit Geld, Zigaretten, Vapes, Cannabis und Böllern geködert. Ab einem gewissen Zeitpunkt habe er die teils noch unmündigen Minderjährigen angestiftet, untereinander geschlechtliche Handlungen zu setzen, und auch selbst versucht, Taten durchzuführen. Dabei hätten unter anderem ein Matratzenlager am Dachboden – komplett mit venezianischem Spiegel (von der Rückseite durchsichtig) verkleidet – und zahlreiche Kameras in beiden Häusern mit gegenseitigem Live-Zugriff wichtige Rollen gespielt.
Unglaubliche Rechtfertigungen
Die beiden Angeklagten wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen. Auch tatgegenständliche Aufnahmen sollten den Schöffen gezeigt werden, um die Schwere der Taten vor Augen zu führen. Doch schon im Vorfeld zeigten beide weder Reue noch Unrechtsbewusstsein. So betonen beide, dass alles aufgebauscht, einvernehmlich und die Opfer über 14 Jahre alt gewesen seien. Der Jüngere betonte, ihm habe der Missbrauch, den er selbst erlebt hatte, ja auch nicht geschadet. Eine weitere haarsträubende Rechtfertigung: Ein Opfer, das zu Tatbeginn erst zwölf (!) Jahre alt gewesen sei, habe den Tätern wie ein Zuhälter andere Burschen und Jugendliche als Freier gebracht.
Ich denke nicht, dass ich den Buben geschadet habe. Schließlich hat mir der Missbrauch, den ich erlebt habe, auch nicht geschadet.
Zweitangeklagter (52) schriftlich
Beide höchst gefährlich
Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Dabei sollen unter anderem zahlreiche Zeugen und auch Opfer einvernommen werden – aus Opferschutzgründen bereits im Vorhinein oder per Zuspielung und in Abwesenheit der beiden Pädophilen. Zudem sollen zwei Sachverständige ihre Gutachten vortragen – einerseits zu den Langzeitfolgen und Traumata der geschädigten Buben und andererseits zur Gefährlichkeit der beiden vorbestraften Kinderschänder.
Zweiterem griff die Anklage bereits vor: Beide Wiederholungstäter seien absolut unverbesserlich, weshalb sie empfindlich hohe Haftstrafen sowie eine unbedingte Einweisung der beiden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum forderte. Ein Urteil soll nach dem dritten Prozesstag am kommenden Mittwoch gefällt werden.
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