Ein Wiener Fiakerfahrer wurde am Bezirksgericht Innere Stadt wegen Körperverletzung verurteilt. Entscheidend für den Schuldspruch war die Videoaufnahme eines Tierschutzaktivisten.
Was als heißer Sommertag in der Wiener Innenstadt begann, endete für einen Tierschutzaktivisten mit Verletzungen und einem Gerichtsverfahren. Der Mann vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) stand mit seiner Kamera am Stephansplatz, um mögliche Verstöße gegen die Fiaker-Vorschriften zu dokumentieren.
Eskalation am Stephansplatz
Doch die Beobachtung verlief nicht friedlich. Laut Anklage schnippte ihm ein Kutscher plötzlich eine brennende Zigarette gegen den Hals und bedachte ihn mit wüsten Beschimpfungen. Als wäre das nicht genug, folgte unmittelbar darauf ein Stoß, der den Aktivisten zu Boden beförderte. Zurück blieben Abschürfungen am Ellbogen und Brandspuren am Hals. Und eine Videoaufnahme, die später vor Gericht eine entscheidende Rolle spielen sollte.
Zwei Geschichten, eine Wahrheit
Im Gerichtsverfahren versuchten der Angeklagte und ein weiterer anwesender Fiakerfahrer, sich mit einer gemeinsamen Version der Ereignisse zu entlasten. Ihre Darstellung: Der Kutscher sei von hinten gestoßen worden und habe sich lediglich nach vorne abstützen wollen. Die Videoaufnahme des Aktivisten, die auch der „Krone“ vorliegt, zeichnete jedoch ein anderes Bild und widerlegte diese Aussage eindeutig.
Pferde gehören nicht in die Hände von Gewalttätern!

Georg Prinz, stellvertretender Obmann Verein gegen Tierfabriken
Bild: VGT
Geldstrafe und Schmerzensgeld
Der Richter folgte der dokumentierten Beweislage und verurteilte den Fiakerfahrer zu einer Geldstrafe von 320 Euro oder alternativ 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Zusätzlich muss der Verurteilte dem Tierschützer ein Schmerzensgeld von 50 Euro zahlen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Drohende Konsequenzen für Zeugen
Der Fall könnte weitere Kreise ziehen. Der Richter deutete an, dass gegen den Zeugen, der mit seiner Aussage den Angeklagten entlasten wollte, möglicherweise ein strafrechtliches Verfahren wegen falscher Zeugenaussage eingeleitet werden könnte.
Georg Prinz, stellvertretender Obmann des VGT, wertet das Urteil als Bestätigung für die Arbeit seiner Organisation. Der Verein gegen Tierfabriken fordert nun, dass der verurteilte Fiakerfahrer künftig nicht mehr als Kutscher tätig sein darf.
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