Mehr Feuerwerksverkauf
Niederländer dürfen jetzt zum letzten Mal böllern
In den Niederlanden wird ab dem Jahreswechsel 2026/27 ein Böllerverbot gelten. Feuerwehr, Krankenhäuser und Polizei befürchten daher eine besonders harte letzte Silvesternacht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde diesmal deutlich mehr Feuerwerk verkauft.
Auch der Import von illegalen Knallern nahm laut der Polizei zu. Bis Mitte Dezember wurden mehr als 65.000 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper in den Niederlanden beschlagnahmt. Der Verkauf und das Zünden von schweren Böllern ist zwar bereits seit Jahren verboten, Privatleute fahren für den Kauf aber nach Belgien und Deutschland.
Die Zahl schwerer Verletzungen nahm in diesem Jahr ebenfalls zu. Von November bis Mitte Dezember haben mehr als doppelt so viele Kinder und Jugendliche im Vergleich zum Vorjahr eine Hand, Finger oder einen Arm verloren, nachdem ein illegaler Böller explodiert war. Bei zehn Jugendlichen mussten gar ein Arm, eine Hand oder Finger amputiert werden. Die Polizei spricht von einer ungeheuren Sprengkraft dieser Feuerwerkskörper, die mit Bomben und Granaten vergleichbar sei.
Mehrheit steht hinter dem Verbot
In den vergangenen Jahren waren auch regelmäßig Polizistinnen, Polizisten, Feuerwehrleute und Hilfskräfte mit Böllern angegriffen worden. Menschen wurden durch Sprengkörper verletzt oder gar getötet. Seit Jahren plädierten die Polizei, Kommunen, Gesundheitspersonal und Menschen aus dem Tier- und Umweltschutz für ein Böllerverbot. Im Frühling 2025 gab es dann im Parlament eine Mehrheit. Da aber noch Maßnahmen zur Kontrolle und Kompensierung der Branche verabschiedet werden müssen, wird das Verbot erst im kommenden Jahr umgesetzt.
Das ist die Situation in Österreich
Laut einer Umfrage des Forschungsinstituts I&O Research stehen 62 Prozent der befragten Niederländerinnen und Niederländer hinter dem Parlamentsbeschluss. Professionelle Feuerwerkshows bleiben erlaubt, müssen aber genehmigt werden.
In Österreich wird bei Feuerwerkskörpern je nach Kategorie unterschieden. Nur die erste, wie Wunder- und Leuchtkerzen sowie Knallerbsen, darf von allen ab zwölf Jahren verwendet werden. Die zweite Kategorie, die unter anderem Vulkane und Leuchtbatterien umfasst, ist ab 16 Jahren erlaubt, allerdings nicht im Ortsgebiet. Für die dritte und vierte Kategorie sind eine behördliche Bewilligung und ein Pyrotechnikausweis Voraussetzung. Zudem gibt es Komplettverbote in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Kirchen und Tierheimen. Eine breite Allianz fordert seit Jahren ein generelles Böllerverbot.









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