Was 2026 anders wird

Die Altersteilzeit geht, und die Teilpension kommt

Burgenland
09.12.2025 11:00
Porträt von Burgenland-Krone
Von Burgenland-Krone

Ab Jänner 2026 gibt es eine neue Möglichkeit, früher in Ruhestand zu gehen. Doch für wen ist diese Variante wirklich geeignet? 

Alterspension, Hacklerpension, Korridorpension und Altersteilzeit gibt es bereits. Letztere wird allerdings ab 1. Jänner 2026 eingeschränkt. Das Altersteilzeitgeld wird dann schrittweise bis 2029 nur noch maximal drei Jahre ausbezahlt und mit Anspruch auf die neue , ebenfalls im Jänner 2026 in Kraft tretende „Teilpension“ grundsätzlich gestrichen. Eine bezahlte Nebenbeschäftigung parallel zur Altersteilzeit ist nicht mehr zulässig. Zudem wird beim Lohnausgleich von 2026 bis 2028 gespart.

Aber für wen macht diese neue „Teilpension“ Sinn und was kann sie? „Die Teilpension wird es in unterschiedlichen Modellen geben. Arbeitnehmer mit Pensionsanspruch können ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension zu beziehen. So bleiben sie offiziell beschäftigt, zahlen weiter in die Pensionsversicherung ein und erhöhen damit ihre zukünftige Pension“, erklärt AK-Rechtsexpertin Brigitte Ohr-Kapral.

Rechtsexpertin Brigitte Ohr-Kapral
Rechtsexpertin Brigitte Ohr-Kapral(Bild: AK Burgenland)
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Wer bereits seine Pension angetreten hat, kann keine Altersteilzeit oder Teilpension mehr in Anspruch nehmen.

AK-Rechtsexpertin Brigitte Ohr-Kapral

Nicht immer ist das neue Modell passend
Doch diese Variante sei nicht für jeden geeignet, betont sie und erzählt von einem 62-jährigen Haustechniker, der seit seinem 15. Lebensjahr durchgehend gearbeitet hat. Seit 30 Jahren ist er in einem Betrieb im Burgenland tätig. Auch er habe sich für die Teilpension interessiert, sich aber letztlich dagegen entschieden, da sein Rücken schon sehr schmerzt und er nicht mehr Teilzeit arbeiten möchte: „Er wählte daher die Hacklerpension, also die Langzeitversichertenregelung, wo ihm aber pro Jahr 4,2 Prozent Abschläge abgezogen werden. Das ärgert ihn, leider muss er aber nach 47 Jahren harter Arbeit diese Abschläge in Kauf nehmen.“

Wissen Sie schon, welches Pensionsmodell Ihnen die meisten Vorteile bringt?
Wissen Sie schon, welches Pensionsmodell Ihnen die meisten Vorteile bringt?(Bild: stock.adobe.com null)

Und jetzt heißt es schnell sein ...
Einer Buchhalterin wiederum wäre es nie in den Sinn gekommen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch weil ihre Tochter nun ein Baby erwartet, will sie sie bei der Kinderbetreuung unterstützen. Ihre Arbeitgeberin schlug ihr vor, dass sie ihre Arbeitszeit reduziert und ab Jänner 2026 eine Altersteilzeit antritt. Doch die Experten der Arbeiterkammer wiesen die Arbeitnehmerin auf etwas Wichtiges hin: „Wer die Möglichkeit hat, diese Form der Teilzeit noch im Dezember anzutreten, hat Vorteile, weil Überstunden für den Lohnausgleich berücksichtigen werden.“

Die Chefin war daraufhin einverstanden, die Altersteilzeit schon mit Mitte Dezember zu vereinbaren. Das bedeutet nun, dass die Buchhalterin eine um zehn Prozent höhere Förderung seitens des AMS erhält.

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