Urteil in Feldkirch

Deutscher nach Alkoholexzess im Gewaltrausch

Vorarlberg
02.12.2025 18:00

Wegen Körperverletzung, Nötigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt musste sich am Dienstag ein 25-jähriger Deutscher am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. Er hatte im vergangenen Sommer nicht nur seine Freundin verprügelt, sondern auch einen Polizisten attackiert.

„Sie hatte Schulden bei mir und hat meine Familie beleidigt.“ Überhaupt sei seine nunmehrige Ex-Freundin „ausnützig“ gewesen. Zumindest hält der Angeklagte diesen Umstand als Auslöser für die Gewalttätigkeiten gegen die 32-Jährige als wahrscheinlich. Wissen tut er es allerdings nicht. „Ich war betrunken und kann mich nur an das kurz davor und das kurz danach erinnern.“ Was nicht sehr überraschend kommt: Ein nach der Tat bei ihm durchgeführter Alkoholtest hatte 2,12 Promille ergeben. Beim Opfer wurden damals sogar 2,3 Promille festgestellt.

Freundin geschlagen, gewürgt, bedroht
Das „Kurz davor“ begann demnach mit einem Besuch in einem Lustenauer Pub, wo sich das Pärchen ordentlich die Kante gab. Mit dem Alkoholpegel stieg auch der gegenseitige Frust, was schließlich dazu führte, dass sich die beiden in die Haare gerieten. Dies gipfelte in einem Aggressionsausbruch des 25-Jährigen, der daraufhin mehrmals seine Freundin gegen Kopf und Körper schlug und diese würgte. Schließlich drohte er ihr auch noch mit wüsten Worten: „Wenn du was sagst, bringe ich dich um!“

Als die Polizei den Mann verhaften will, verhält sich dieser renitent. Er bäumt sich mit geballten Fäusten vor den Beamten auf und schreit: „Kommt nur!“ Im Zuge des folgenden Gerangels zieht sich ein Uniformierter Schürfwunden zu.

Entschuldigung noch im Gerichtssaal
In der Verhandlung zeigt sich der Angeklagte insofern geständig, als dass er das Wenige zugibt, an das er sich noch erinnert. Zu den Aussagen der Zeugen meint er: „Wenn die das sagen, wird es schon so gewesen sein.“ Daher spricht Richterin Kathrin Feurle den 25-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig und verurteilt ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 2160 Euro. Dem Polizisten spricht die Frau Rat die von ihm geforderten 400 Euro Schmerzensgeld zu. Der Angeklagte nimmt das Urteil an und entschuldigt sich beim Polizisten für sein schlimmes Verhalten. Da der 25-Jährige anwaltlich nicht vertreten wurde, ist das Urteil erst in drei Tagen rechtskräftig. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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