Erst 18 Jahre alt war eine junge Frau, die sich am Dienstag am Landesgericht Wels verantworten musste. Die Österreicherin hatte daheim zwei Flaschen Wein geleert, bevor sie sich hinters Steuer setzte. Weil sie einen Motorradfahrer übersah, wurde sie zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Zierlich, geradezu kindlich wirkt die Angeklagte, die am Dienstag am Landesgericht Wels mit einem müden Gesichtsausdruck auf ihre Verhandlung wartete. Kein Wunder, war sie doch auch gerade einmal 18 Jahre alt. Und doch war der Grund, weshalb sie vor die Richterin musste, von einem Kavaliersdelikt weit entfernt.
Alleine zwei Flaschen geleert
Sie sei am 3. September alleine zu Hause in der Wohnung der Eltern in einer Ortschaft nahe Laakirchen gewesen, und habe dort eineinhalb bis zwei Flaschen Wein getrunken. „Das ist doch nicht normal, wieso haben Sie das getan?“, wollte die Richterin wissen. „Das weiß ich selber nicht. Ich war einfach an einem Tiefpunkt in meinem Leben. Ich war in einem Loch und wusste einfach nicht, wohin mit mir“, so die kleinlaute Antwort.
„Sie sind doch noch so jung“
Warum sie denn nicht spazieren gegangen sei, etwas mit Freunden unternommen, ihre Eltern angerufen oder Sport gemacht habe, wollte die Vorsitzende wissen. Außerdem sei sie doch noch so jung, und habe keine Schicksalsschläge hinter sich, die sie so hinunterziehen hätten sollen.
Keine Chance auf Diversion
1,72 Promille hatte sie beim Alkotest nach dem Unfall im Blut gehabt – deutlich zu viel für eine Diversion, wie die Richterin befand. Und doch hatte sie ihren Rausch vor einem Freund verbergen können, der hätte davon nichts bemerkt.
Opfer nicht gehört
Weil das Mädchen ein reumütiges Geständnis ablegte, konnte der als Zeuge geladene Motorradfahrer (37) ohne Anhörung wieder heimgehen. Ihn hatte sie beim Linksabbiegen übersehen. Dabei hatte er mehrere schwere Knochenbrüche an den Beinen erlitten, war lange im Krankenstand und musste mehrmals operiert werden.
Seither abstinent
„Es tut mir wirklich unheimlich leid, dass ich eine Person verletzt habe“, sagte die junge Österreicherin, deren Eltern hinter ihr saßen, zum Abschluss. Sie hatte sich bei dem Opfer bereits kurz nach der Tat per Brief entschuldigt, war bis dato unbescholten, hatte seit dem Unfall nichts mehr getrunken und hat einen Teil des Schadens bereits finanziell beglichen.
Alkoholberatung
Weil sich eine Diversion eben nicht ausging, entschied die Richterin auf sechs Monate bedingte Haft. Außerdem muss sich die junge Oberösterreicherin während ihrer Probezeit einer Alkoholberatung unterziehen, auch Bewährungshilfe wurde angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

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