Eine 63-jährige Wienerin half dem Ex-Bordellchef und Haftfreigänger Josef P. eine Langwaffe zu kaufen – damit erschoss er später in Traiskirchen (NÖ) einen Mann, versuchte auch seine „Ex“ zu töten und richtete sich dann selbst. Vor Gericht sitzt jetzt die Pensionistin. Sie wirkte nämlich beim Suizid mit.
Mitte Juli richtete Josef P. in Traiskirchen (NÖ) ein Blutbad an. Mit einer Langwaffe tötete der Ex-Bordellchef, er war gerade auf Haftausgang, den neuen Freund seiner Ex. Der jungen Frau schoss er in beide Knie – sie überlebte knapp. Von der Polizei wurde der vielfach vorbestrafte Schütze später tot in seinem Auto gefunden. Er richtete sich selber.
Waffe fürs Blutbad gekauft
Wegen Mitwirkung an diesem Selbstmord sitzt jetzt eine 63-jährige Pensionistin im Landesgericht Wiener Neustadt auf der Anklagebank. Denn die Frau soll Josef P. geholfen haben, die tödliche Waffe zu kaufen. Bei der Polizei meinte sie: „Er hat gemeint, er will einen Einbruch machen. Und falls er erwischt wird, geht er nicht mehr ins Gefängnis.“
Deswegen habe er ein Gewehr gebraucht. Die Frau, die Josef P. schon seit sechs Jahren kennt, habe er um Hilfe beim Ankaufsgespräch gebeten. Von dem eigentlich geplanten Doppelmord wusste die 63-Jährige nichts – das wird ihr auch nicht vorgeworfen. Zusammen mit einem 59-Jährigem – das Gewehr wurde auf seinen Namen gekauft – fuhr man ins Waffengeschäft. Er sitzt nicht auf der Anklagebank. Gegenüber dem Mann hätte der Ex-Bordellchef nie Suizidabsichten geäußert.
Gewalttat „hat überhaupt nicht zu ihm gepasst“
Die Pensionistin schluchzt vor den Schöffen: „Es war nie die Rede davon, dass er irgendwem was tut, geschweige denn sich selber. Das hat überhaupt nicht zu ihm gepasst.“ Die Angeklagte charakterisiert den Todesschützen als jemanden, der immer groß redete, nie etwas in die Tat umsetzte. Ihr Verteidiger Andreas Strobl: „Er kommt aus dem Rotlichtmilieu. Eine seiner Eigenschaften war extreme Manipulation. Genau das ist hier passiert.“
Mit Blick auf das Vorleben, die Vorstrafen und Haftaufenthalte entgegnet die Richterin: „Wie kommt man überhaupt auf die Idee, jemandem zu helfen, eine Waffe zu kaufen?“ – „Ich weiß schon, das war dumm von mir und man sollte ein bisserl nachdenken. Aber ich hab’ nie im Leben gedacht, dass er sich umbringt.“ Das glaubt ihr der Schöffensenat aber nicht: acht Monate bedingt. Sie nimmt das Urteil an.

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