Es gibt Vorfälle, die sind an Grauslichkeiten schwer zu überbieten. Ein 55-jähriger Oberösterreicher musste sich am Dienstag im Landesgericht Wels vor einem Schöffensenat verantworten, weil er sich von einer Elfjährigen Nacktfotos schicken ließ und außerdem wollte, dass das Kind ihm Bilder von geschlechtlichen Handlungen zusendet. Er hatte sich als 16-Jähriger ausgegeben. Das Urteil: ein Mix aus Geld- und Freiheitsstrafe – und er muss sich einer Sexualtherapie stellen.
Die Anbandelei des Oberösterreichers mit dem in Nordrhein-Westfalen (D) lebenden Kind hatte über eine WhatsApp-Gruppe stattgefunden. Der 55-Jährige gab sich als 16-Jähriger aus, erschlich sich über Wochen das Vertrauen der Elfjährigen.
Abartige Forderungen
Dieses nützte er schließlich, um seinen perversen Trieben nachkommen zu können. Er überredete das Mädchen am 6. Dezember 2024 dazu, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. Doch nachdem er welche bekommen hatte, war ihm das immer noch nicht genug, er wollte, dass das Kind ihm auch Fotos von geschlechtlichen Handlungen übermittelt, die sie an sich selbst vornimmt. Dieser Aufforderung kam die Elfjährige dann aber nicht nach.
Eine glückliche Fügung war außerdem, dass die Mutter des Kindes das Handy kontrollierte und dabei auf den perversen Chatverlauf stieß. Die Frau erstattete Strafanzeige.
Das Mädchen hat in einer öffentlich zugänglichen Gruppe jemanden kennengelernt, der sich als 16-jähriger Bursch ausgab. Ich bin selbst Vater einer kleinen Tochter und nichts ist wichtiger als der Schutz unserer Kinder.

Kevin Rechberger, Linzer Anwalt des elfjährigen Opfers
Bild: privat
Schwerer sexueller Missbrauch
Am Dienstag musste sich der bisher unbescholtene Mann wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie Besitzes von bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials im Landesgericht Wels verantworten. Ihm drohten bis zu zehn Jahre Haft.
Seine ursprüngliche Rechtfertigung – er habe sich bei der Altersangabe vertippt und wusste nicht, dass das Kind erst elf Jahre alt sei – ließ sich nicht glaubwürdig aufrechterhalten. Der Oberösterreicher räumte schließlich ein, das gewusst und sich nicht vertippt zu haben.
Der Schöffensenat wertete das als strafmildernd. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: Zwölf Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Dazu eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro (360 Tagessätze zu je 25 Euro) und die Weisung, sich in der Probezeit einer Psychotherapie mit Schwerpunkt Sexualtherapie unterziehen zu müssen. Auf die Weise sollen Experten seine abartige Neigung behandeln. Der 55-Jährige muss dafür auch alle drei Monate einen Nachweis erbringen.
Teilschmerzengeld für Opfer
Für das Opfer (Rechtsanwalt Kevin Rechberger von der Linzer Kanzlei SDSP) gab es ein Teilschmerzengeld in Höhe von 500 Euro, das der Angeklagte bar bezahlte.
Der Angeklagte verzichtet auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit vorerst noch nicht rechtskräftig.
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