Die Zurechtweisung durch eine Sicherheitsmitarbeiterin brachte einen jungen Mann aus einer Familie mit einem klingenden Namen am Society-Event des Jahres in Rage. Und am Mittwoch in Wien vor den Strafrichter.
„Auf Anraten meines Anwalts möchte ich keine weiteren Fragen beantworten“, liest ein 26-Jähriger vom Zettel, den er in Saal 101 im Wiener Landl vor sich abgelegt hat, ab. Der junge Mann, der einen bekannten Namen trägt, sitzt als Angeklagter in einer unangenehmen Causa vor Richter Andreas Böhm.
„Meine Familie gehört zu den hundert reichsten Österreichs“
Der inkriminierte Vorfall soll sich am Opernball und in den Tagen danach ereignet haben. Der junge Mann wollte seine Schwester, die das Society-Event mit eröffnete, fotografieren, beugte sich dabei über die Brüstung – was aus Sicherheitsgründen am Ball der Bälle streng verboten ist. Vom Personal darauf hingewiesen, sah der Mann aus gutem Hause rot, schlug die Sicherheitsdame, die dadurch leicht verletzt wurde, und tönte sinngemäß: „Meine Familie gehört zu den hundert reichsten Österreichs, Sie werden alle morgen ihre Jobs verlieren!“
Am nächsten Tag erstattete er tatsächlich Anzeige gegen die Beteiligten bei der StA Wien und der Oberstaatsanwaltschaft – die anderen hätten ihn attackiert, übelst behandelt und bedroht. Unter den fälschlich beschuldigten Personen auch Polizisten, die am Ballabend eingeschritten waren. Dafür muss er sich nun unter anderem wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Verleumdung verantworten.
Schübe und zwanghaftes Verhalten
„Mein Mandant hat eine bewegte Vorgeschichte“, berichtet Verteidiger Alexander Prenner über eine Persönlichkeitsstörung, Schübe und zwanghaftes Verhalten, weswegen der Mann in psychologischer Behandlung sei. „Er reagiert so, dass sich die Situation völlig unnötig zuspitzt.“ Dabei habe er die rote Linie überschritten.
„Ich übernehme Verantwortung, es tut mir leid. Es wird nie wieder vorkommen“, liest der Angeklagte wieder von seinem Zettel ab. Richter Böhm akzeptiert dies mit einem „Wirklich?“ und bietet dem adrett gekleideten Wiener eine Diversion an: 1500 Euro Geldbuße und das Verfahren wird eingestellt. Jetzt kommt dem Angeklagten doch noch ein „Danke“ aus, dass er nicht von seinem Zettel ablesen muss.
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