Ein vorbestrafter Somalier stach nach einem Saufgelage 25 Mal auf seinen Mitbewohner in einem Dornbirner Wohnheim in Vorarlberg ein. Da der Angeklagte die Tat im Vollrausch begangen hatte, ging die Staatsanwaltschaft nicht von versuchtem Mord aus. Die Sache wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt.
„Er wollte mich umbringen. Aber Gott sei Dank lebe ich noch“, sagt der 25-jährige Äthiopier leise, als er im Landesgericht Feldkirch über die Nacht spricht, die ihm beinahe sein Leben gekostet hat. Es ist die Nacht vom 17. auf den 18. März – eine Nacht, die im Kaplan-Bonetti-Haus in Dornbirn in einem Blutbad endet.
Schon am Vormittag hatten sich der Angeklagte, ein 26-jähriger Somalier, und sein Mitbewohner mehrere Biere und zwei Flaschen Whisky geteilt. Spät in der Nacht eskalierte im Zimmer des Äthiopiers im Wohnheim dann ein Streit zwischen den beiden stark alkoholisierten Männern.
Der Somalier griff zu einem Cuttermesser und stach ganze 25 Mal auf den körperlich unterlegenen Äthiopier ein – 13 Stiche trafen den Rücken, dazu kamen zahlreiche Schnittwunden an Händen und Armen. Die Gerichtsmediziner sprechen von klaren Abwehrverletzungen. Nur knapp überlebte das Opfer.
Vor Gericht versucht der Angeklagte, die Tat herunterzuspielen. „Ich habe mich nur gewehrt“, sagt er. Der Äthiopier habe ihn in den Schwitzkasten genommen, er habe das Messer nur eingesetzt, um sich zu befreien. Die übrigen Wunden habe sich der andere selbst zugefügt. Doch die Beweislage ist eindeutig, und Richter wie Staatsanwalt werten die Aussage als Schutzbehauptung. Fest steht: Der Mann hatte 3,2 Promille Alkohol im Blut.
Anderem Opfer Flasche über Kopf gezogen
Weil er im Zustand des Vollrausches handelte, konnte die Staatsanwaltschaft nicht auf versuchten Mord plädieren, sondern nur auf schwere Körperverletzung. Bereits vor der Tat hatte der Somalier eine Vorstrafe kassiert. In Tirol hatte er einem Landsmann eine Flasche über den Kopf gezogen und diesen schwer verletzt. Das Gericht verhängte nun 20 Monate Haft, inklusive Widerruf einer alten Strafe. Dem Messeropfer muss er 1000 Euro Teilschmerzengeld zahlen, dem zweiten Opfer 300 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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